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Mitmachen - Infos für Leistungsberechtigte

Am Rand informiert

Bildungspaket Ostholstein - Mitmachen möglich machen.

Fachdienst Soziale Hilfen
Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Telefon:
04521 788-0

Fax:
04521 788-600

E-Mail:

E-Mail:

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Veranstaltungen 

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Informationen auch beim
Externer Link: Jobcenter Ostholstein - Zuständigkeiten nach Orten

Hier erfahren Sie, wie unkompliziert und einfach die Angebote des Bildungspaketes genutzt werden können und wie Eltern die genannten Leistungen für ihre Kinder beantragen können.

Es stehen folgende Leistungen zur Verfügung

Wer bekommt diese Leistung?
An wen müssen Sie sich wenden

Allgemeine Hinweise

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGBII.
    Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Ihres Jobcenters.
     
  • Sie beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
    Bitte wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie auch die laufenden monatlichen Leistungen erhalten. 
     
  • Sie erhalten Kindergeldzuschlag oder Wohngeld.
    Bitte wenden Sie sich an
    Fachdienst Soziale Hilfen
    Kreis Ostholstein
    Lübecker Str. 41
    23701 Eutin
    Telefon:
    04521 788-0

    Fax:
    04521 788-600

    E-Mail:

    E-Mail:


    (Sie können auch bei der für Sie zuständigen Familienkasse oder Wohngeldbehörde nachfragen.)

Wie Sie die Leistungen erhalten

Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe [PDF: 88 KB]

Wie die Leistungen erbracht werden

BildungsKarte Ostholstein
BildungsKarte Ostholstein

Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung
Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht, sondern direkt an den Anbieter einer Leistung, also z.B. die Schule, die Kindertageseinrichtung oder den Sportverein gezahlt. Dies erfolgt in der Regel mittels der BildungsKarte Ostholstein, die Sie mit der Bewilligung erhalten.

Zur BildungsKarte Ostholstein