Schulpsychologische Beratungsstelle
Neues Schulgesetz für Schleswig-Holstein
Antragsvordrucke zum Bildungspaket
Förderung der Schulsozialarbeit [PDF: 104 KB]
Richtlinie zur Schulsozialarbeit [PDF: 104 KB]
Info vom 28.11.2011 [PDF: 474 KB]
Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.
Achtung!
Wenn Sie Leistungen noch rückwirkend für die gesamte Zeit ab 1. Januar 2011 beantragen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag bis zum 30. Juni 2011 stellen müssen!
Für die rückwirkende Gewährung der Leistungen für die Zeit vor dem 1. Juni 2011 gelten teilweise besondere Regelungen.Wenn beispielsweise Ihr Kind an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilgenommen hat, wird für die Zeit von Januar bis Mai 2011 kein Gutschein ausgegeben. Statt dessen erhalten Sie eine Geldleistung in Höhe von 26, - € monatlich. Bitte fragen Sie bei Ihren Ansprechpartnern nach.
Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung.
Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht.