Hier erfahren Sie, wie unkompliziert und einfach die Angebote des Bildungspaketes genutzt werden können und wie Eltern die genannten Leistungen für ihre Kinder beantragen können.
Sie beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bitte wenden Sie sich an die Stelle, von der Sie auch die laufenden monatlichen Leistungen erhalten.
Sie erhalten Kindergeldzuschlag oder Wohngeld. Bitte wenden Sie sich an
Fachdienst Soziale Hilfen
Kreis Ostholstein Lübecker Str. 41
23701 Eutin
(Sie können auch bei der für Sie zuständigen Familienkasse oder Wohngeldbehörde nachfragen.)
Wie Sie die Leistungen erhalten
Die Leistungen können ab sofort beantragt werden.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe [PDF: 88 KB]
Wie die Leistungen erbracht werden
BildungsKarte Ostholstein
Den Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten erhalten Sie als Geldleistung. Alle anderen Leistungen werden nicht als Geldleistung erbracht, sondern direkt an den Anbieter einer Leistung, also z.B. die Schule, die Kindertageseinrichtung oder den Sportverein gezahlt. Dies erfolgt in der Regel mittels der BildungsKarte Ostholstein, die Sie mit der Bewilligung erhalten.