Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familie. Die Betreuung findet für einen Teil des Tages oder auch ganztägig in Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Horte, Kindertagespflegestellen statt.
Die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sind der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet worden. Nach § 22 Sozialgesetzbuch VIII umfasst die Kindertagesbetreuung die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen (Kindertagesstätten) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater) im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Im Kreis Ostholstein gibt es ein vielfältiges und umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Über das Angebot an Kindertagesstätten (Zuständigkeitsfinder) informieren Sie sich bitte bei Ihrer örtlichen Gemeinde oder Stadt.