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Beirat für Menschen mit Behinderung
Wolfgang Schulz (Vorsitzender)
- ehrenamtlich -
Jägersmühle 25a
23774 Heiligenhafen
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Mitglieder des Beirates

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Beirat für Menschen mit Behinderung in Ostholstein

Zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Bürgerinnen und Bürger des Kreises Ostholstein wurde durch den Kreistag im Juni 2010 ein Beirat für Menschen mit Behinderung nach § 42 a der Kreisordnung für Schleswig-Holstein gewählt, der den bisherigen Beauftragten für Menschen mit Bedinderung ablöst. Der Beirat setzt sich für die Belange der Menschen mit Behinderung ein und fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen. Zu den Aufgaben des Berates gehören insbesondere die Unterstützung des Kreistages und seiner Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung im Kreis Ostholstein betreffen. 

Aktuelles

Forderungen der Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein

Im September des letzten Jahres haben die Selbsthilfeverbände und -organisationen im PARITÄTISCHEN in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie dem Sozialministerium eine Inklusionskonferenz durchgeführt. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die UN-Behindertenrechtskonvention sowie Möglichkeiten der Umsetzung in Schleswig-Holstein. Mehr als 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mehrheitlich Menschen mit Behinderung und ihre Interessensvertretungen, haben einen Tag lang intensiv diskutiert und gemeinsam in Arbeitsgruppen und im Plenum Forderungen entwickelt. Hier geht es zum vollständigen Bericht auf der Internetseite des Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein 

Wie man wählt: Landtagswahlen am 06. Mai 2012 in Schleswig-Holstein

Kiel - Unter der Schirmherrschaft von Landtagspräsident Torsten Geerdts haben die Jugendorganisation im Sozialverband Deutschland (SoVD-Jugend) und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung eine Wahlhilfebroschüre und einen Comic-Wahlfilm in Kiel vorgestellt.
,,Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Mit der Wahlhilfebroschüre und dem Comic-Wahlfilm wollen wir gezielt jungen wie auch älteren Menschen mit Behinderung die Angst vor der Wahl nehmen und ihnen anschaulich und in einfacher Sprache erklären, wie sie ihr Wahlrecht ausüben können", sagte Landtagspräsident Torsten Geerdts.
Hier die vollständige Meldung auf www.landtag.ltsh.de

Satzung des Beirates

Die Tätigkeit des Beirates ist durch eine Satzung des Kreises Ostholstein geregelt:

Sitzungen des Beirates

Links

An dieser Stelle finden Sie zahlreiche interessante Links zu den Belangen der Menschen mit Behinderung. Da das Informationsmaterial im Internet äußerst umfangreich ist, werden die Links auf einer gesonderten Seite zusammengefasst.

Zur Übersicht der Links.

Im Notfall

Schwerbehinderte Menschen mit kommunikativen Einschränkungen haben oftmals Schwierigkeiten, im Notfall die Rettungsstellen zu erreichen. Die Branddirektion Frankfurt / Main hat gemeinsam mit dem Deutschen Schwerhörigenbund ein Notfall-FAX als Vorlage erstellt, dass ausgefüllt an die Rettungsstellen gesandt werden kann.

Notfall FAX für Gehörlose, Stumme und Behinderte Menschen