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Der Wunsch, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung zu ermöglichen, steht im Zusammenhang mit den klimapolitischen Zielen der Landesregierung, die regenerativen Energien generell auszubauen. Der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 trägt dem Rechnung und hat das Ziel formuliert, die Eignungsgebiete für Windenergie auf 1% der Landesfläche auszudehnen.
Folgerichtig hat die Landesregierung die Regionalpläne nur für die Eignungsgebiete für Windenergienutzung fortgeschrieben. Dies geschah auch in Zusammenarbeit mit den Kreisen durch einen gemeinsamen, landesweit anzuwendenden Katalog von Ausschlusskriterien als Basis für die Erstellung von Kreiskonzepten.
Die Regionalpläne wurden Ende 2012 bekannt gemacht. Mit dem Bau von neuen Windenergieanlagen auf den Eignungsflächen ist in Kürze zu rechnen. Die Kommunen können durch B- und F-Pläne die Lage und Art der Anlagen regeln.
Weitere Informationen:
Land Schleswig-Holstein: Schwerpunkte Landesplanung - WeitereThemen