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Förderung der Jugendarbeit

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeiten zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

Förderung der Jugendarbeit

Der Kreis Ostholstein fördert Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendarbeit gemäß den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein

Anträge sind zu richten an: 

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe

Kreis Ostholstein

Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

Förderung von innovativen Projekten in der Jugendarbeit

Information und Beratung zur Beantragung der Förderung von innovativen Projekten in der Jugendarbeit (vgl. 7. der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein)


Förderung durch das Jugendferienwerk

Zuschüsse für Kinder und Jugendliche für die Teilnahme an Ferienfahrten (vgl. 3. der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein). Beratung und Beantragung erfolgt durch den Kreisjugendring Ostholstein:

Frau Angelique Freitag, Tel.: 01578 2813768

Informationen und Antragsformulare:

 Aktuelle Angebote von Ferienfreizeiten:

Zuschüsse für Familienurlaube:

Informationen und Beratungen erfolgt durch den Kinderschutzbund,
Kreisverband Ostholstein, Familienzentrum Neustadt i.H.,
Frau Bruhn,  Tel.: 04561-5248183; E-Mail: familienzentrum@kinderschutzbund-oh.de 


JULEICA - Jugendleiter-Card

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber:innen.

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. (vgl. www.juleica.de).

Alle wichtigen Informationen für den Erwerb und Erhalt der „Juleica“:

Die Juleica kann nur mittels Online-Antragsverfahren bestellt werden:

Vorteile der Juleica:

    • Es wird eine Aufwandsentschädigung von 150 € im Jahr gewährt (je 1/3 Jugendgruppe, Gemeinde und Kreis)
    • Arbeitsbefreiung von bis zu 12 Tagen im Jahr für Grund- und Fortbildung sowie Freizeiten 
    • Erstattung von Verdienstausfall in voller Höhe (Beantragung beim Kreis, siehe unten) 
    • Kostenlose Mitgliedschaft in den DJH + 10% Rabatt auf Unterkunft und Verpflegung bei privaten Aufenthalten. 
    • Vergünstigungen in Verbindung mit der Juleica sind auf der Seite www.juleica.de aufgelistet.

Erstattung des Verdienstausfalls

Information, Beratung und Beantragung beim Kreis Ostholstein,
Lübecker Str. 41, 23701 Eutin,
E-Mail: jugendarbeit@kreis-oh.de 

Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall nach §2 der LVO über Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (FreiStVO): 

Hinweis:
Der Antrag auf Verdienstausfall muss mind. 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Kreis Ostholstein eingegangen sein.

Inklusion in der Jugendarbeit

Der Kreis unterstützt Inklusion in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, u.a. in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendnetzwerk Neustadt in Holstein e.V. in Form einer Plattform zur Beratung und Unterstützung von Inklusion in der Jugendarbeit: www.inklusive-Jugendarbeit-oh.de

Verleih von Barriboxen an Schulen im Kreis Ostholstein

Kinder- und Jugendbeteligung

Beratung und Informationen zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Kinder- und Jugendbeteiligung. Vernetzung der Jugendgremien auf Kreisebene.

Ansprechpartner:innen in der Jugendarbeit vor Ort

Viele kreisangehörige Gemeinden und Städte haben eine eigene kommunale Jugendarbeit direkt vor Ort: