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FAQ zum Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung schulischer Eingliederungshilfe (QE) in Ostholstein

Die Einführung und der Systemwechsel des neuen Rahmenkonzepts Qualitätsentwicklung schulischer Eingliederungshilfe (QE) in Ostholstein, dem sog. Pooling, bei dem an den Schulen jeweils nur ein Träger der Jugendhilfe die Schulbegleitung durchführt und dadurch Ressourcen besser nutzen kann, hat in der Modellphase und auch bei der Vorstellung der Evaluierung der Ergebnisse aus der Projektphase eine Reihe von Fragen bei den verschiedenen Beteiligten hervorgerufen.

Im Folgenden sind eine Reihe der Fragen - sortiert nach den jeweillgen Beteiligten - und die dazugehörenden Antworten aufgeführt.

Sollten Sie Fragen haben oder Antworten suchen, die sich dort nicht finden, wenden Sie sich bitte direkt an die Jugendhilfeplanerin des Kreises, Frau Kolbaum, unter Tel. 04521 788-398 oder E-Mail m.kolbaum@kreis-oh.de.

Fragen aus Sicht der Eltern

1. Wie bekomme ich mein Kind ins Pooling?

Voraussetzung ist, dass Ihr Kind eine Beeinträchtigung hat und an Bildung und Teilhabe gehindert ist. Das Team Planung am Schulstandort entscheidet über den Einsatz der schulischen Eingliederungshilfen im Pooling.

2. Brauche ich eine Diagnose?

Eine Diagnose ist nicht erforderlich.

3. Wie erhalte ich Informationen aus der Schule zu meinem Kind?

Die Schulleitung bzw. die zuständigen Lehrkräfte informieren Sie gerne. Nach Absprache in der Schule kann ein Austausch zwischen den Eltern und den Eingliederungshilfen stattfinden.

4. Wieso muss ich für mein Kind eine Entbindung von der Schweigepflicht geben?

Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist freiwillig, sie ist erforderlich, wenn sich unterschiedliche Akteure in der Schule z.B. in Team Planung oder Team Eingliederungshilfe über ihr Kind austauschen müssen.

Fragen aus Sicht der Lehrkräfte

1. Wie werden die Eingliederungshilfen eingesetzt?

Team Planung am Schulstandort entscheidet über den grundsätzlichen Einsatz von Eingliederungshilfen. Im Schulalltag werden diese Einsätze tagesaktuell vom Team Eingliederungshilfe besprochen und koordiniert. In diesem Team übernehmen entweder die Schulleitung oder ein andere/r Delegierte/r die Leitung.

Die Koordination richtet sich aktuellen Bedarfen, Anwesenheiten der Schülerschaft sowie der Kapazitäten der Eingliederungshilfen.

2. Wird es weiterhin Einzelfallhilfen geben?

Der Kreis Ostholstein bewilligt an Pooling-Schulen keine Einzelfallhilfen in der schulischen Eingliederungshilfe.

Das Team Planung als multiprofessionelles Gremium entscheidet über den Umgang mit Bedarfen von Schülerinnen und Schülern. Der dort geplante Einsatz von Eingliederungshilfen in Klassen, Jahrgängen und auch einzelnen Projekten und Aufgabenstellungen kommt bei den Schülerinnen und Schülern als Hilfe und Unterstützung an.

3. Wonach berechnet sich das Budget fürs Pooling und wann wird es neu berechnet?

Die Kriterien/ Indikatoren zur Budgetierung werden durch die Steuerungsgruppe QE (Qualitätsentwicklung schulischer Eingliederungshilfen) festgelegt:

  • Differenzierung nach Schulart
  • Anzahl der Schülerinnen und Schüler
  • BUT- Mittel (Bildung und Teilhabe) als sozialer Indikator an Grundschulen

Eine Anpassung sowie Neuberechnung des Budgets ist ab dem 01.01.2027 geplant.

4. Ist die Zusammenarbeit zwischen Schulen in einer Region geplant?

Eine Zusammenarbeit zwischen Schulen ist wünschenswert, damit die Übergänge der Schülerinnen und Schüler zwischen den Schulen gut vorbereitet werden. Auch gemeinsame Projekte sind möglich.

5. Was verändert sich für mich als Lehrkraft?

Eingliederungshilfen werden Teil des Schulteams und können somit schneller und flexibler eingesetzt werden. Die Aufgaben der Lehrkräfte bleiben weiterhin bestehen.

6. Bekommen wir zusätzliche Stunden für die Arbeit im Team Planung und im Team Eingliederungshilfe?

Die Arbeit im Team Planung und im Team Eingliederungshilfe werden im Rahmen der regulären Aufgabenstellung innerhalb der Schule geleistet. Eine zusätzliche Stundenzuweisung erfolgt nicht.


Fragen aus Sicht der Institutionen

1. Wer hat die Verantwortung für das Budget?

Der Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe, der am Schulstandort für die schulischen Eingliederungshilfen zuständig ist, ist für das Budget verantwortlich.

2. Gibt es zusätzliche Mittel?

Das festgelegte Budget umfasst alle Leistungen der schulischen Eingliederungshilfe, Anpassungen und eine Neuberechnung finden ab dem 1.1.2027 statt.

3. Wie werden die Eltern beteiligt?

Der Austausch zwischen Schule und Elternhaus stellt sicher, dass die Eltern über das Pooling informiert sind z.B. durch Elternabende und Elternbriefe.

Sollte ein Kind besonderen Unterstützungsbedarf haben und kommt eventuell für das Pooling in Frage, werden Eltern darüber informiert und an der Entscheidung beteiligt.

Für Fallbesprechungen im Team Planung ist eine Entbindung von der Schweigepflicht der Eltern erforderlich.

4. Wer ist für die Teambildung in der Schule verantwortlich?

Alle Akteure in der Schule wirken an dem Erfolg mit.

5. Wo finde ich nähere Informationen zum Pooling?

Im Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung schulischer Eingliederungshilfe (QE) in Ostholstein stehen alle wesentlichen Informationen. An den Schulstandorten findet die Umsetzung statt.