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Politik
Was ist das - ein Kreis?
"In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist." (Artikel 28, Absatz 1, Satz 2 Grundgesetz)
Mit dem Grundgesetz begann nach dem 2. Weltkrieg der Aufbau eines demokratischen und sozialen Bundesstaates. Der Grundstein für den heute in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Staatsaufbau wurde gelegt. Zum Staat gehören nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Kreise, Städte und Gemeinden.
Was macht ein Kreis - welche Aufgaben und Ziele verfolgt er?
Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören beispielsweise die Trägerschaft kultureller Aufgaben, die Tourismus- und Wirtschaftsförderung, die Abfallwirtschaft oder auch der öffentliche Personennahverkehr. Klassische Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind die Aufgaben der Bauaufsicht, des Naturschutzes und der Lebensmittelüberwachung.
Ein Kreis verfügt zudem über eine nachrangige Allzuständigkeit. Diese Allzuständigkeit setzt ein, soweit öffentliche Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern wegen zu geringer Leistungsfähigkeit und Größe nicht erfüllt werden können.
Die Entscheidungen in allen wichtigen Selbstverwaltungsaufgaben trifft der Kreistag. Die Vorbereitung und Ausführung der Kreistagsbeschlüsse obliegt dem Landrat, der die Verwaltung - in eigener Zuständigkeit - nach den Zielen und Grundätzen des Kreistages leitet.

