Kreis Ostholstein

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Expose Industriestraße 11.08.2008 


 

    Wappen Ostholstein

Kreis Ostholstein
Verkauf eines Grundstückes in Eutin, Industriestraße     


 

Übersicht_Eutin_Industriestrasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Industriestrasse

Der Kreis Ostholstein beabsichtigt folgende Liegenschaft zu veräußern:
 
Lage:
Das 9.074 m² große Grundstück besteht  aus den Flurstücken 63/15 und 63/18 der Flur 13, Gemarkung Eutin, ist unbebaut und teilweise mit Gehölzen bewachsen. Es verfügt über eine Straßenfront von 34 m und ist an der Industriestraße in Eutin gelegen.
 
 
Bauliche Nutzungsmöglichkeiten:
Im  Flächennutzungsplan der Stadt Eutin ist das Grundstück als Fläche  für den Gemeinbedarf  "THW/Rettungszwecke allg." dargestellt.
 
Der Bebauungsplan 10 der Stadt Eutin vom 4.8.1975 sieht für die beiden Flurstücke und die angrenzende THW-Fläche das Sondergebiet "Feuerwehrzentrale und Katastrophenschutzzentrale des Kreises Ostholstein und Fernsprechverteilerstation der Bundespost" vor. Dieser Bebauungsplan ist jedoch wegen eines Ausfertigungsmangels nicht anwendbar.
 
Aufgrund der Nichtanwendbarkeit des B-Planes sind künftige Nutzungen auf der Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen; die in der Industriestraße angrenzenden Nutzungen bestehen als gemischte sowie als gewerbliche Nutzungen. Im rückwärtigen Bereich grenzt Wohnnutzung an. Solange der bisherige B-Plan weiterhin nicht anwendbar und nicht durch einen neuen B-Plan ersetzt worden ist, beurteilt sich die Zulässigkeit künftiger Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB nach dem Einfügen des Vorhabens in die nährere Umgebung.  Bauanträge oder Bauvoranfragen sind über die Stadt Eutin zu stellen.
 
Der Kreis strebt als Grundstückseigentümer eine Änderung des Flächennutzungsplanes in  "gemischte Baufläche" an, um sein Grundstück als Fläche für gewerbliche Nutzungen veräußern zu können. Nach Auskunft der Stadt Eutin wird sich der zuständige Ausschuss im Herbst 2008 mit dem Änderungsantrag befassen.
 
Verkaufentscheidung:
Der Kreis Ostholstein hat seine ursprüngliche Nutzungsabsicht aufgegeben und strebt einen Verkauf der Fläche an. Der Kreis sieht der Abgabe von Angeboten entgegen. Die Entscheidung über den Verkauf der Liegenschaften wird auf Vorschlag der Verwaltung und nach Vorberatung im zuständigem Ausschuss  voraussichtlich durch den Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung getroffen.
 
Verkaufspreis:  Verhandlungssache
 
 
Information über die Objekte:
Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Grundstücks- und Gebäudeservice
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
 
Herr Manowski, Herr Sommerfeld
Tel.:  04521 / 788-371, bzw. -365
Fax:  04521 / 788-96-365
 
E-mail:  j.manowski@ kreis-oh.de
               j.sommerfeld@ kreis-oh.de
 
Alle Angaben sind unverbindlich.
Stand: 11.08.2008