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Abfallbehördliche Aufgaben
(Untere Abfallbehörde)

 

Jeder von uns ist Besitzer von Abfällen, und zwar von Abfällen zur Verwertung oder zur Beseitigung. Die Verantwortung im Umgang mit Abfällen fängt daher bereits zu Hause an. Es gilt der Grundsatz der Kreislaufwirtschaft mit der Prioritätsfolge:

Abfall vermeiden, soweit er vermeidbar ist.
Abfall verwerten, soweit er nicht vermeidbar ist.

Aufgaben der Abfallbehörde

abfallrechtliche Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle

Elektro-Altgeräte

Grünabfälle

Klärschlamm

Gewerbeabfall

Der Kreis Ostholstein als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat dem Zweckverband Ostholstein (ZVO) durch Vertrag die Aufgabe der Abfallentsorgung mit Wirkung vom 01.01.2005 für die Dauer von 20 Jahren umfassend übertragen.

Was gehört in die Biotonne?

Was gehört in den Gelben Sack?

Hinweise zur Getrenntsammlung