Festlegung eines Beobachtungsgebietes
Festlegung eines Beobachtungsgebietes
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Hinweis:
Bis zur Bewirkung der Bekanntmachung in den Zeitungen (s.u.) handelt es sich um eine redaktionelle Vorabveröffentlichung ohne amtlichen Bekanntmachungscharakter.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 06.12.2016. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet.)
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Autor/in: FD Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: Kreis Ostholstein