Kreisverordnung zur 13. Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Nordteil des Kreises Eutin vom 08.11.2016
Hinweis:
Bis zur Bewirkung der Bekanntmachung in den Zeitungen (s.u.) handelt es sich um eine redaktionelle Vorabveröffentlichung ohne amtlichen Bekanntmachungscharakter.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 22.11.2016. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet.)
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Autor/in: Fachdienst Naturschutz
Quelle: Kreis Ostholstein