Wie kann ich
Ihnen helfen?
Inhalt

Objekt nicht gefunden

Das angeforderte Objekt konnte nicht gefunden werden.

Hilfe im Haushalt beantragen


Allgemeine Informationen

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurden leider keine Online-Dienste gefunden.