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Objekt nicht gefunden
Das angeforderte Objekt konnte nicht gefunden werden.
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Allgemeine Informationen
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage
Service-Zeiten
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.