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Förderung für innovationsunterstützende Dienstleistungen und für neue Strukturen des Technologietransfers beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine fachliche oder regionale Plattform für einen organisierten Austausch in der Wissenschaft, der Wirtschaft oder zwischen beiden einrichten möchten und dabei innovationsorientierte Zukunftsfelder adressieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (Innovationsorientierte Netzwerke). Innovationsorientierte Netzwerke sind ideelle oder formelle fachliche oder regionale Plattformen in der Wissenschaft, in der Wirtschaft oder zwischen beiden in innovationsorientierten Zukunftsfeldern, deren Entwicklung und Förderung in der Zukunft Wertschöpfung in Schleswig-Holstein bewirken und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft und Wirtschaft des Landes steigern soll. Innovationsorientierte Netzwerke sind grundsätzlich die erste Form des organisierten Austausches in einem thematisch eindeutig umschriebenen Innovationsfeld.

Wenn Sie eine neue Form der Unterstützung des Technologietransfers realisieren möchten, die kollaboratives Arbeiten, Existenzgründungen oder Ausgründungen aus der Wissenschaft zum Inhalt hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten (Neuartige Strukturen des Technologietransfers).

Gefördert werden:

FabLabs

Ein FabLab ist eine offene Werkstatt mit dem Ziel, Privatpersonen oder Unternehmen den Zugang zu neuartigen Produktionsmitteln und modernen industriellen Produktionsverfahren wie z.B. den 3D-Druck zu ermöglichen.

Start-up-Camps

Start-up-Camps sind zeitlich befristete Veranstaltungen, in denen Start-ups Unterstützung zur Entwicklung ihrer Ideen, ihres Geschäftsmodells erhalten.

Coworking Spaces

Coworking Spaces stellen Arbeitsplätze und Infrastruktur (wie Netzwerk, Drucker, Scanner, Fax, Telefon, Beamer, Besprechungsräume) zeitlich befristet zur Verfügung und ermöglichen Freiberuflern, Kreativen, Start-ups die Verwirklichung von Projekten, Entwicklung von neuen Geschäftsideen etc.

Acceleratoren

Ein Accelerator ist eine Institution, die Start-ups in einem bestimmten Zeitraum durch Coaching zu einer schnellen Entwicklung verhilft.

Innovationhubs

Ein Innovationhub ist ein Zentrum, das die Zusammenarbeit von mittelständischen Unternehmen mit Start-ups und somit eine effektive Geschäftsmodellentwicklung außerhalb des Bestandsgeschäftes ermöglicht.

Des Weiteren werden weitere Einrichtungen gefördert, die in ähnlicher Weise dem Technologietransfer und der Existenzgründung aus der Wissenschaft dienen. Neuartige Strukturen haben keinen Fokus auf die Stärkung der Wissenschaft in einem Fachbereich.

Verfahrensablauf

Das Verfahren sieht zwei Stufen vor.

Im ersten Schritt reichen interessierte Unternehmen oder Einrichtungen bei der WTSH (für Neuartige Strukturen des Technologietransfers) oder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (für innovationsorientierte Netzwerke) eine Vorstellung ihres Projektes in Form eines Projektvorschlags ein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung durch die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Ein Projektvorschlag kann jederzeit eingereicht werden.

Anhand des Projektvorschlages prüft und bewertet die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Bei einer positiven Einschätzung wird die Antragstellung empfohlen.

Auf Basis des Projektvorschlages stellt jeder Verbundpartner einen formgebundenen, vollständigen Förderantrag bei der WTSH bzw. der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Dieser muss folgende Punkte enthalten:

  • eine nachvollziehbare Darstellung des Innovationspotentials oder innovativen Charakters des Vorhabens (inklusive Innovationsgrad), des Bezugs zu den schleswig-holsteinischen Spezialisierungsfeldern unter Ausrichtung auf die Bedarfe der regionalen Wirtschaft, der erwarteten ökonomischen Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung und die Realisierbarkeit und des Beitrags zu den Querschnittszielen und zur Indikatorik;
  • eine Darstellung der Stimmigkeit des Vorhabens mit den Zielsetzungen und Handlungsansätzen der RIS3.SH (Regionale Innovationsstrategie Schleswig-Holstein);
  • eine belegbare Recherche zur Darstellung des Alleinstellungscharakters des Vorhabens und der Neuheit des Wissens, des Produktes, des Prozesses oder der Dienstleistung; die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein können die Darstellungen bedarfsweise extern begutachten lassen;
  • eine Abschätzung der marktseitigen Erfolgsaussichten und der möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie Verwertungsplanungen;
  • eine grundsätzliche Technologiefolgenabschätzung und Abschätzung der Auswirkungen bei Realisierung auf globale, gesellschaftliche, ökonomische, soziale, ökologische Aspekte können die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein bedarfsweise extern begutachten lassen;
  • gegebenenfalls eine Trennungsrechnung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit des Vorhabenträgers (bei der Förderung von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sind die Kosten für die Finanzierung wirtschaftlicher Tätigkeiten und nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten klar zu trennen);
  • die Vorlage eines Arbeitsplans;
  • die Darstellung der Kompetenz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zur Durchführung des Vorhabens;
  • sie Darstellung der Nachhaltigkeit der Förderung über das Ende des Förderzeitraumes hinaus inklusive der angestrebten Zukunftsperspektiven.

Die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüfen den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die WTSH bzw. die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Zuständige Stelle

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (für Neuartige Strukturen des Technologietransfers)

Investitionsbank Schleswig-Holstein (für Innovationsorientierte Netzwerke)

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sein.
  • Vorrangig sollen kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden.
  • Oder Sie müssen eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung, eine Hochschule oder Klinik des Landes sein, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden.
  • Oder Sie müssen eine ähnliche Einrichtung der öffentlichen Hand sein bzw. eine Einrichtung oder Institution, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Das von Ihnen geplante Vorhaben muss einen ausreichend hohen Innovationsgrad aufweisen.
  • Das Vorhaben muss einen der folgenden Bereiche (Spezialisierungsfelder der RIS3.SH – Regionale Innovationsstrategie Schleswig-Holstein) adressieren: Maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft, Digitale Wirtschaft.
  • Das Vorhaben soll auf die Bedarfe der regionalen Wirtschaft ausgerichtet sein. 
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Wünschenswert ist ein Beitrag des Vorhabens zum Ausbau der Forschungs- und Entwicklungskompetenzen in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz, Stärkung Innovationstätigkeiten der Unternehmen für den Übergang zu einer CO2 neutralen Wirtschaft, die Transformation zur Kreislaufwirtschaft unterstützt werden und Intensivierung des dazu erforderlichen Transfers von Technologien und Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort verwertet.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Servicekontoanmeldung (Unternehmenskonto)
  • Online-Antragstellung oder Antragstellung in Papier
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die WTSH in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu fünf Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Die Zuwendung ist zu erstatten, wenn das Unternehmen bzw. die schleswig-holsteinische Betriebstätte innerhalb der Zweckbindungsfrist aufgegeben oder aus Schleswig-Holstein herausverlagert wird (Standortbindung).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Fachlich freigegeben am

22.12.2022

Online-Dienste

An wen muss ich mich wenden?

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (für Neuartige Strukturen des Technologietransfers)

Investitionsbank Schleswig-Holstein (für Innovationsorientierte Netzwerke)