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Badegewässerqualität - Kontrolle

Allgemeine Informationen

Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.

Badewasserqualität in Ostholstein

Badewasserqualität in Ostholstein

Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein untersucht in jeder Sommersaison die Badewasserqualität. Bis Ende September werden an insgesamt 46 Ostsee- und 21 Binnensee-Entnahmestellen monatlich Wasserproben, rund 350 pro Saison, gezogen. Gleichzeitig wird die Wasseroberfläche begutachtet, um z.B. Ölfilme, Teerrückstände, Schaum- und Algenbildung und andere Auffälligkeiten festzustellen. Auch die Uferbereiche werden auf Sauberkeit kontrolliert. Ferner wird auf Einleitungen sowie Wasservögel geachtet und die Temperatur von Wasser und Luft, die Windstärke und -richtung sowie die Sichttiefe im Wasser ermittelt.

Die Wasserproben werden zur Laboruntersuchung an das Hygiene-Institut der Medizinischen Universität Lübeck weitergegeben. Dort werden die Anzahl der  Bakterien Echerichia Coli (Grenzwert 1800 KBE je 100 ml) und Intestinale Enterokokken (Grenzwert 700 je 100 ml) geprüft. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes hat die Badewasserkommission beim Umweltbundesamt sogenannte "Maßnahmewerte" empfohlen. Bei Überschreitung der Maßnahmewerte trifft die Gesundheitsbehörde die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung:

  • Kontrolluntersuchung
  • bei Bestätigung der Überschreitung des Maßnahmewertes, wird ein Badeverbot ausgesprochen (Verbotsschilder, Meldung an das Ministerium, Information der Bevölkerung auf ortsübliche Weise)

Die aktuellen Ergebnisse der Laboruntersuchungen können Sie über die Homepage des Landes SH einsehen. Weitere Infos unter www.algenreport.de.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.