Bergbau: Abbau von Bodenschätzen-Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt eine Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, benötigt eine Bewilligung oder eine Bergbauberechtigung (Bergwerkseigentum).
Diese Berechtigungen können nur natürlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften erteilt oder verliehen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist unter anderem Bergbehörde für Schleswig-Holstein, mit den Kernaufgaben der Verwaltungsverfahren und Bergaufsicht in den Bereichen:
- Rohstoffgewinnung,
- Rohstofftransport und
- Energierohstoffspeicherung.