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Denkmalschutz, Denkmalpflege


Allgemeine Informationen

Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.

Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.

Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen

  • die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
  • die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
  • die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck zu beeinträchtigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.

Denkmalschutzbehörden sind:

  1. das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
  2. das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
  3. die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

Denkmalpflege / Denkmalschutz

Denkmalpflege / Denkmalschutz

Regionen und Ortschaften werden gedanklich an Besonderheiten festgemacht. Baudenkmäler sind häufig Träger für Identifikation und Unverwechselbarkeit einer Region oder eines Ortes: Hierzu sind sie geradezu prädestiniert. Insbesondere in einem touristisch beliebten Kreis wie Ostholstein kommt dieser speziellen Art von Kulturpflege also ein besonderer (wirtschaftlicher) Stellenwert zu, denn prägnante Baudenkmale steigern die „Absatzchancen" der Region für den Tourismus.

Sinn und Zweck - Allgemeine Informationen zur Denkmalpflege

Schutz und Pflege von Baudenkmälern und archäologischen Kulturgütern stellen seit über 100 Jahren wichtige staatliche Aufgaben dar. Die systematische Inventarisation aller im Kreisgebiet befindlichen Denkmäler erleichtert die Alltagsarbeit der Denkmalpfleger, denn: Schützen oder pflegen kann man nur, was einem auch bekannt ist. Die Denkmälerkartei des Kreises dient als wichtiges „Frühwarnsystem". Zusammen mit den Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern als Ansprechpartnern werden in konkreten Einzelfällen denkmalgerechte Lösungen erarbeitet. In der kostenfreien denkmalpflegerischen Beratung wird auf eventuelle Fördermittel und Steuervergünstigungen gern hingewiesen. Denkmalschutz bedeutet dabei nicht „Veränderungsstop", sondern Lösungsfindung unter Erhaltung der Aussagekraft des jeweiligen Denkmals. Zahlreiche Sanierungen belegen den Erfolg denkmalgerechter Lösungsfindungen auch im Kreis Ostholstein. An den Ergebnissen der gemeinsamen Bemühungen können wir uns alle erfreuen, denn die Allgemeinheit ist unser Kunde.

Baudenkmalpflege

Wir als Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde beraten u. a. Bürgerinnen und Bürger bei allen Sanierungs- und Umgestaltungsfragen ihrer Baudenkmäler. Die Beratung - vor Ort oder in unseren Dienstzimmern - ist kostenfrei und schließt auch Fragen über Förderungsmöglichkeiten oder steuerliche Erleichterungen ein. Gern geben wir auch Hinweise über besonders bewährte Handwerker oder Ingenieure und nennen Bezugsquellen für spezielle  Materialien. Darüber hinaus fertigen wir Stellungnahmen, Genehmigungen oder Versagungen zu Einzelvorhaben auch im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Als wichtiges Hilfsmittel steht uns die Denkmälerkartei zur Verfügung, Grundlage ist für uns das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz

Archäologische Denkmalpflege

Wir als Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde kümmern uns auch um die archäologischen Denkmäler in unserem Kreisgebiet. Hier geht es uns um die Beibehaltung und Sicherung des Schutzes dieser Kulturdenkmäler sowie um ihre denkmalgerechte Pflege. Zu unserer Unterstützung wurden  archäologische Vertrauensleute bestellt, zu deren Aufgaben die alljährliche Begehung der archäologischen Denkmäler zählt.

Auch in dem archäologischen Arbeitsbereich fertigen wir Stellungnahmen, Genehmigungen oder Versagungen zu Einzelvorhaben und beraten die Eigentümer - natürlich kostenfrei - gern, auch hier ist das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz 2015 unsere Grundlage.

Tag des Offenen Denkmals

Die Idee, an einem Tag im Jahr Denkmale der Öffentlichkeit zu präsentieren, wurde in Frankreich geboren. Heute beteiligen sich über 40 europäische Länder an den "European Heritage Days". 

Die von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz bundesweit koordinierte Aktion verfolgt das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger an die Arbeit der Denkmalpflege, die Probleme, aber auch die Erfolge denkmalpflegerischen Handelns heranzuführen und in der Bevölkerung für den Denkmalschutz zu werben. An einem Tag im Jahr sollen nicht zugängliche oder nur teilweise zugängliche historischen Bauten oder Stätten für die Öffentlichkeit geöffnet und fachkundig erläutert werden. Der Tag des offenen Denkmals soll für alle, die sich aktiv der Erhaltung und Pflege der gebauten Geschichte widmen, ein Forum bieten.

Alle zum Denkmaltag angemeldeten Denkmale werden im bundesweiten Programm veröffentlicht, das sowohl unter www.tag-des-offenen-denkmals.de als auch gedruckt verfügbar ist. Im Internet sind auch alle wichtigen Informationen rund um die Aktion abrufbar. Das bundesweite Veranstaltungsprogramm ist über die genannte Internetseite abzurufen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

Was sollte ich noch wissen?

Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.

Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.

Service-Zeiten

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

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