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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder


Allgemeine Informationen

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

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