Wie kann ich
Ihnen helfen?
Inhalt

Objekt nicht gefunden

Das angeforderte Objekt konnte nicht gefunden werden.

Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Allgemeine Informationen

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).