Kindergeld
Allgemeine Informationen
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro.
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
- Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
- Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
- arbeitsuchend gemeldet ist.
- Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
- Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,
- Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst,
- Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
- Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,
- Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Sie zuständige Familienkasse finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber noch nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Kindergeld zuständige Abteilung Ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,
- die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und
- eventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen steht Ihnen Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung.
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.