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Leistungen von A - Z

Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen


Allgemeine Informationen

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

Ämter für Soziale Hilfen - Standorte in Ostholstein

Ämter für Soziale Hilfen vor Ort

Standorte und Kontaktdaten:

Amt für Soziale Hilfen Oldenburg, Außenstelle Fehmarn
Fehmarn

Bahnhofstr. 5
23769 Fehmarn


Amt für Soziale Hilfen Standort Ratekau
Timmendorfer Strand, Ratekau, Scharbeutz

Hauptstraße 1
23626 Ratekau


Amt für Soziale Hilfen Standort Oldenburg
Oldenburg, Heiligenhafen, Amt Oldenburg-Land, Amt Lensahn

Hopfenmarkt 11
23758 Oldenburg in Holstein


Amt für Soziale Hilfen Standort Neustadt
Neustadt, Grömitz, Amt Ostholstein-Mitte

Klosterstr. 4–8
23730  Neustadt in Holstein


Amt für Soziale Hilfen Standort Eutin
Eutin, Malente, Ahrensbök, Süsel, Bosau

Elisabethstr. 16–18
23701 Eutin


Amt für Bildung, Sport, Soziales und Kultur
Bad Schwartau

Markt 15
23611 Bad Schwartau


Gemeinde Stockelsdorf
Sozialamt / Soziale Hilfen

Ahrensböker Str. 7
23617 Stockelsdorf

  • Telefon: 0451 4901-188
  • Telefon: 0451 4901-200
  • Telefon: 0451 4901-201
  • E-Mail: E-Mail

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Was sollte ich noch wissen?


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