Wie kann ich
Ihnen helfen?
Inhalt

Objekt nicht gefunden

Das angeforderte Objekt konnte nicht gefunden werden.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden

Allgemeine Informationen

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurden leider keine Online-Dienste gefunden.