Abgeschlossenheitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein
Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein
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Fachgebiet Süd
Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden:
Herr Krümmel - Gemeinden Timmendorfer Strand und Bosau
Frau Wehrmeister - Gemeinden Malente, Schönwalde und Kasseedorf
N. N. - Gemeinden Stockelsdorf, Ahrensbök und Süsel
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Ratekau, Amt Ostholstein-Mitte (ohne Gemeinde Schönwalde und Kasseedorf)
Herr Koethe - Gemeinde Scharbeutz
Herr Löw - Fliegende Bauten, Konzessionen und Baukontrollen gesamtes Kreisgebiet (ohne Neustadt und Bad Schwartau)
Fachgebiet Nord
Frau Kricheldorff (Fachgebietsleiterin Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten:
Herr Vagt - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
Frau Lueb - Großenbrode, Kellenhusen, Grube
Frau Neumann - Stadt Eutin und Gemeinde Süsel
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen, Stadt Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
Herr Kowalewski - Stadt Oldenburg, Gemeinden Dahme, Amt Oldenburg-Land ohne Gemeinde Wangels
Herr Bruns - Gemeinde Grömitz, Amt Lensahn
Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!
Öffnungszeiten
Mittwoch 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Teaser
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.