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Lehrkräfte: Vorbereitungsdienst/Referendariat für ein Lehramt, Quer- und Seiteneinstieg an allgemein bildenden Schulen


Allgemeine Informationen

Nach dem Abschluss eines Lehramtsstudiums mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem Master of Education, ist für eine dauerhafte Beschäftigung an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein der Nachweis einer erfolgreichen Staatsprüfung erforderlich. Diese wird erlangt nach einem 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das studierte Lehramt.

Gibt es nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die ein Lehramt studiert haben, kann auch ein Quer- oder Seiteneinstieg angeboten werden.

Quereinstieg:

Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom/Magister/Master) in Fächern oder Fachrichtungen, in denen ein dringender Bedarf besteht, abgeschlossen haben, können sich für den Quereinstieg bewerben. Für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen wird ein Masterstudium vorausgesetzt.

Seiteneinstieg:

Bewerben sich auf Stellenausschreibungen der Schulen keine geeigneten Lehrkräfte mit erfolgreicher Staatsprüfung, können diese Stellen für den Seiteneinstieg ausgeschrieben werden. Bewerben können sich hierauf Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang (Diplom/Magister/Master) in den gesuchten Fächern oder Fachrichtungen nachweisen. Für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen wird ein Masterstudium vorausgesetzt. Für den Seiteneinstieg wird neben dem abgeschlossenen Studium auch eine mehrjährige praktische Berufserfahrung vorausgesetzt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).

Welche Fristen muss ich beachten?

Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst/das Referendariat müssen vollständig bis zum 1. April eines Jahres (Einstellungstermin 1. August desselben Jahres) bzw. 1. Oktober eines Jahres (Einstellungstermin 1. Februar des Folgejahres) über den „online Stellenmarkt Schule“ vorliegen.

Die Fristen für Bewerbungen im Quer- und Seiteneinstieg ergeben sich aus den jeweiligen Stellenausschreibungen über den „online Stellenmarkt Schule“.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

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