Inhalt
Reiserückkehr aus dem In- und Ausland
Formular für Reiserückkehrende
Einreise-Verordnungen
- Hinweise für die Ein- und Rückreise nach Schleswig-Holstein (Landesverordnung vom 26.03.2021)
- Risikogebiete mit Quarantäne-Verordnung (nach RKI)
- Test- und Meldpflicht (Bundesverordnung)
Quarantäne-Informationen
- Testpflicht vor Einreise (höchstens 48 Stunden vor Einreise oder unmittelbar nach Einreise). Es gibt Ausnahmen für Länder mit Virusmutationen und besonders hoher Inzidenz (über 200).
- Der Test ist kostenpflichtig. Für Flugreisen vor Abflug im Ausland muss ein negativer Test in deutsch, englisch oder französisch vorliegen.
Ein negatives Ergebnis befreit nicht von einer häuslichen Quarantäne.
Nach der Einreise unverzüglich für 10 Tage (bzw. 14 Tage bei Virus-Varianten) in häusliche Quarantäne. - Beim Gesundheitsamt über das o.a. Meldeformular die Einreise melden.
Während der Quarantäne keinen Besuch von Außerhalb empfangen. - Wichtige Arztbesuche sind nach vorheriger Termin-Absprache mit der Praxis möglich.
- Nach Ablauf von 5 Tagen kann die Quarantäne mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.
- Weitere Informationen über Ausnahmeregelungen und zu Möglichkeiten der Quarantäneverkürzung www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einreise vom 29.03.2021 (deutsch/ mehrsprachig).