Inhalt
Maskenpflicht auch auf Schulwegen
Eutin. Aus aktuellem Anlass weist der Kreis Ostholstein darauf hin, dass das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein mit aktueller Verordnung (SchulencoronaVO) bis zum 18.12.2020 eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet hat.
Diese gilt insbesondere auch auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule. Diese gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahrs.
Autor: Die stellvert. Pressesprecherin, 04.11.2020
Quelle: Kreis Ostholstein
Quelle: Kreis Ostholstein