Kreditinstitut (Bank/Finanzdienstleistungen): Gründung - Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.
Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).
An wen muss ich mich wenden?
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
Teaser
Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis.