Wohnung: Abmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Teaser
Wer ins Ausland zieht und keine Wohnung mehr im Inland hat, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden.