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Objekt nicht gefunden

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Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung


An wen muss ich mich wenden?

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an das Familiengericht am Amtsgericht.

Rechtsgrundlage

§§ 1909 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).