Was erledige ich wo?
Ämter, Behörden, Institutionen und Ihre Ansprechpartner im Kreis Ostholstein.
*Hinweise zum Inhalt Dritter im Impressum:
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beantragen. Einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Folgende Bereiche werden gefördert/bezuschusst:
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie alle Anlaufstellen in Schleswig-Holstein für die Beantragung von Leistungen des Bildungspaketes.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Leistungen, die nach dem Bundeskindergeldgesetz erbracht werden , können rückwirkend erbracht werden.
Der Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirkt, soweit daneben auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden, auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums zurück. Werden daneben keine Grundleistungen erbracht, wirkt der Antrag auf den Monatsersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, zurück.
Allgemeine Hinweise - Bildungspaket Ostholstein (PDF, 110 kB)
Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe (PDF, 212 kB)
Hinweise zur sozialen und kulturellen Teilhabe (PDF, 48 kB)
Hinweise zu Ausflügen von Kindertageseinrichtungen (PDF, 100 kB)
Hinweise zu Schul- und Kindestagesstättenausflüge/ Ausflüge Offener Ganztagsschulen (PDF, 88 kB)
Schulausflüge - Bestätigung der Schule (PDF, 25 kB)
Hinweise zur Schülerbeförderung (PDF, 48 kB)
Hinweise zur Lernförderung (PDF, 105 kB)
Lernförderung Schulbestätigung (PDF, 92 kB)