Hafenbehördliche Genehmigungen
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Welche Gebühren fallen an?
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Teaser
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.