Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Zuständigkeiten nach Bezirken im Kreis Ostholstein
Fachdienst Bauordnung - Zuständigkeiten
Fachgebiet Süd
Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden:
Herr Krümmel - Gemeinde Timmendorfer Strand, Gemeinde Bosau
Frau Wehrmeister - Gemeinde Scharbeutz
Frau Lueb - Gemeinde Stockelsdorf
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Ratekau, Amt Ostholstein-Mitte (ohne Gemeinde Schashagen)
Herr Koethe - Gemeinde Ahrensbök, Gemeinde Malente, Gemeinde Schashagen
Fachgebiet Nord
Herr Jürgens (Fachgebietsleiter Nord)- Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Frau Frerck- Baukontrollen Nord und Süd
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten:
Herr Vagt - Stadt Fehmarn
Frau Neumann - Stadt Eutin
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen, Gemeinde Großenbrode, Gemeinde Süsel
Herr Kowalewski - Stadt Oldenburg, Amt Oldenburg-Land, Gemeinde Dahme, Gemeinde Kellenhusen, Gemeinde Grube
Frau Walmroth - Gemeinde Grömitz, Amt Lensahn
Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!
Brandschutzdienststelle
Frau Wieckhorst - Brandschutz Süd (einschließlich Stadt Bad Schwartau), Brandverhütungsschauen
Herr Schulz - Brandschutz Nord (einschließlich Stadt Neustadt), Brandverhütungsschauen
Frau Gradert- Beteiligung b. BImsch-Verfahren, Brandverhütungsschauen
Fachgebiet Verwaltung
Herr Hermenau (Fachgebietsleiter Verwaltung) - Anträge auf Tätigwerden, Widersprüche und Klagen Süd
Frau Luttenbacher - Widersprüche und Klagen Nord und Eutin
Herr Möding - Ordnungsangelegenheiten Nord, Baulasten Nord, Schießerlaubnisse Nord
Frau Frederick - Ordnungsangelegenheiten Süd, Baulsten Süd, Schießerlaubnisse Süd
Frau Grünitz - Erfassung Widersprüche, Beschwerden und allgemeine Anfragen
Herr Markmann - Gebührenangelegenheiten, Haushaltsführung
Frau Spack - Registratur (Eutin, Ahrensbök, Bosau, Ratekau, Scharbeutz, Timmendorfer Strand, Stockelsdorf, Süsel)
Frau Runge - Registratur (Fehmarn, Heiligenhafen, Amt Oldenburg-Land, Stadt Oldenburg)
Frau Strauß- Registratur (Malente, Grömitz, Amt Ostholstein-Mitte, Amt Lensahn, Grube, Dahme, Kellenhusen, Großenbrode)
Team Träger öffentlicher Belange
Herr Sommer - TÖB-Stelle, Bauleitplanung
Frau Steputat - Untere Denkmalschutzbehörde
Frau Schütt - TÖB-Stelle, Bauleitplanung
Allgemeine Informationen
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 63 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 67 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 69 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 68 LBO - Genehmigungsfreistellung.
Rechtsgrundlage
Öffnungszeiten
Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.