Schul·aufsicht Ost·holstein.
Das Amt heißt auch: Schul·amt.
Das Schul·amt ist eine Behörde.
Die Behörde gehört zum Land.
Das Schul·amt kümmert sich um:
- Grund·schulen
- Gemeinschafts·schulen ohne Ober·stufe
- Förder·zentren.
Das Schul·amt hat Aufgaben.
Dabei arbeiten der Land·rat und die Schul·räte zusammen.
Aber die Schul·räte beraten die Lehrer und Lehrerinnen.
Und die Schul·räte machen bestimmte Aufgaben.
Die Aufgaben stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SchulG SH.
Die Aufgaben stehen in Paragraph 125 Abs. 3 Nr.1, 2 und 3.
Der Land·rat macht auch bestimmte Aufgaben.
Die Aufgaben stehen auch im Gesetz.
Die Aufgaben stehen in Paragraph 125 Abs. 3 Nr.4.
Das Ministerium ist für die Schul·aufsicht zuständig.
Das heißt:
Das Ministerium passt auf die Schulen auf.
Die Schulen sind:
- Gymnasien
- Gemeinschafts·schulen mit Ober·stufe
- berufsbildende Schulen.
Das Ministerium ist auch für die oberste Schul·aufsicht zuständig.
Das heißt:
Das Ministerium passt besonders auf die Schulen auf.
Die Schulen sind:
- Grund·schulen
- Gemeinschafts·schulen ohne Ober·stufen
- Förder·zentren.
Schul·rätin/ Schulrat
Die Schul·rätin oder der Schulrat hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Sie oder er passt auf die Erziehung in den Schulen auf.
- Sie oder er passt auf den Unterricht in den Schulen auf.
- Sie oder er passt auf die Lehrer und Lehrerinnen auf.
Die Schul·träger müssen sich an Regeln halten.
Das kontrolliert der Land·rat.
Der Land·rat arbeitet dabei mit den Schul·räten zusammen.
Die Schul·räte sind die untere Schul·aufsicht.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen auch die Plan·stellen verwalten.
Und sie müssen das Personal verwalten.
Das heißt:
Sie müssen sich um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kümmern.
Das Bildungs·ministerium gibt dafür bestimmte Befugnisse.
Es gibt auch andere Sachen für die Schüler und Schülerinnen.
Diese Sachen müssen auch geregelt werden.
Die Eltern·beiräte von den Kreisen müssen zusammen arbeiten.
Das ist auch eine wichtige Aufgabe.
Und der Bezirks·personal·rat muss mitarbeiten.
Innere Schul·angelegenheiten / Sekretariat
- Vorzimmer Schulrat
- Die Lehrer und Lehrerinnen vom SchAB Süd brauchen Hilfe.
Die Hilfe heißt: Personal·sach·bearbeitung. - All·gemeine Sachen von den Förder·zentren und den Grund·schulen.
- Die Lehrer und Lehrerinnen vom SchAB Nord brauchen Hilfe.
Die Hilfe heißt: Personal·sach·bearbeitung. - All·gemeine Sachen von den Sek-1-Schulen.
Zum Beispiel:- mittlerer Schul·abschluss
- Bezirks·personal·rat
- Schul·statistik
- Schul·sport
- Schul·erhebungen
- Pflege vom Schul·verzeichnis
- Schul·post·fächer
- Kontakte
- E-Mail-Verzeichnis.
- Plan·stellen·überwachung
- Vorbereitung von befristeten Verträgen für Lehrer und Lehrerinnen in allen Lauf·bahnen
- Vorbereitende Personal·planung
- Themen von den Kreis·eltern·beiräten
Rechnung für Fahr·kosten und Schulwandermittel für Lehrer und Lehrerinnen
- Rechnung für Sprint·maßnahmen
- Abrechnung und Bearbeitung von Schul·sozial·arbeit und schulische Assistenz für Schulamts·mittel
Die Schulen bekommen Geld vom Schul·amt.
Das Geld ist für die Schul·sozial·arbeit.
Und das Geld ist für die schulische Assistenz.
Die Schulen müssen zeigen:
So viel Geld haben wir bekommen.
Und so viel Geld haben wir ausgegeben. - Hilfen für die Kreis·fach·berater
- Hilfestellung für die Kreisfachberater
Externer erster allgemeinbildender Schul·abschluss
Es gibt externe Prüfungen für den ersten allgemeinbildenden Schul·abschluss.
Die kurze Form ist: EAS.
Der erste allgemeinbildende Schul·abschluss heißt auch Haupt·schul·abschluss.
Es gibt auch externe Prüfungen für den mittleren Schul·abschluss.
Die kurze Form ist: MSA.
Der mittlere Schul·abschluss heißt auch Real·schul·abschluss.
Die Prüfungen sind zentral.
Kreis·fach·beraterinnen und Kreis·fach·berater
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Erlass über die Einrichtung von Zeit·budgets für Lehr·kräfte mit besonderen Aufgaben.
Das Gesetz ist vom 19. April 2001.
Das Gesetz wurde am 3. Januar 2007 geändert.
Die Änderung gilt seit dem 1. März 2007.
Lehrer und Lehrerinnen haben besondere Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Sie sollen die Schule besser machen.
- Sie sollen Projekte und Maßnahmen organisieren.
Die Projekte und Maßnahmen sind für das Land oder den Kreis.
Die Projekte und Maßnahmen sollen den Unterricht besser machen.
Und sie sollen die Lehrer und Lehrerinnen besser machen.
Das Schul·amt ist eine Behörde.
Die Behörde kümmert sich um Schulen.
Das Schul·amt ist im Kreis Ost·holstein.
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Berufs·orientierung
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Deutsch als Zweit·sprache.
Die kurze Form ist:
DaZ. - Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für schulische Erziehungs·hilfe
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Natur- und Umwelt·erziehung.
Und für Bildung für nachhaltige Entwicklung. - Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Mobilitäts- und Verkehrs·erziehung
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für kulturelle Bildung
- Kreis·beauftragte oder Kreis·beauftragter für Nieder·deutsche Sprache
- Kreis·beauftragte oder Kreis·beauftragter für Sprach·heil·pädagogik und Sprint
- Kreis·schulsport·beauftragte oder Kreis·schulsport·beauftragter
Kreis·eltern·beiräte
Kreis·eltern·beirat für Grund·schulen und Förder·zentren
Herr Kay H. Skubella ist der Vor·sitzende.
Kreis·eltern·beirat für Gemeinschafts·schulen ohne Ober·stufe
Herr Schramm ist der Vor·sitzende.
Frau Meier (Stell·vertreterin)
Sie wollen die Kontakt·daten von den Schulen?
Dann können Sie beim Schul·amt fragen.
Bewerbungen von Lehrern und Lehrerinnen
Die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Schulen arbeiten für das Land Schleswig-Holstein.
Sie wollen als Lehrer oder Lehrerin arbeiten?
Dann müssen Sie sich über das Internet bewerben.
Die
Schulaufsicht des Kreises sucht jedoch auch für kurzfristige Vertretungen an allgemeinbildenden Schulen ständig Lehrkräfte, vielfach mit Teilzeitverträgen. Bei Interesse sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss