Familienfreundlicher Kreis
Familienfreundlich soll nicht nur ein Wort sein.
Familienfreundlich soll in Ostholstein wirklich so sein.
Familienfreundliche Firma in Ostholstein
Der Kreis Ostholstein ist ein Preis.
Den Preis gibt es seit 2016.
Der Kreispräsident ist der Chef von einem Kreis.
Der Kreispräsident kümmert sich um den Preis.
Der Preis ist für Unternehmen in dem Kreis.
Die Unternehmen sollen familienfreundlich sein.
Das heißt:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen gut arbeiten können.
Und sie sollen genug Zeit für ihre Familie haben.
Zum Beispiel:
- für ihre Kinder
- für die Pflege von anderen Menschen.
Das ist dem Kreis Ostholstein wichtig.
Familienfreundliches Unternehmen in OstholsteinFamilienfreundlichkeit ist wichtig.
Das heißt:
Die Menschen sollen gut mit ihren Familien leben können.
Das soll in der Gesellschaft wichtig sein.
Und das soll in den Firmen wichtig sein.
Die Firmen sollen familienfreundlich sein.
Foto·aktion: Familienfreundlichkeit in Ostholstein
Es gibt eine Foto·aktion.
Die Foto·aktion heißt: Mein Stand·punkt zur Familienfreundlichkeit in Ostholstein.
Die Foto·aktion ist live.
Das heißt:
Die Foto·aktion passiert gerade.
Bei der Foto·aktion geht es um Ideen und Wünsche.
Die Ideen und Wünsche sollen Ostholstein familienfreundlich machen.
- _iks
Es gibt schon gute Beispiele für Familienfreundlichkeit.
Und es gibt Wünsche für mehr Familienfreundlichkeit.
Jeder Beitrag ist wichtig.
Alle Beiträge werden auf große Punkte geschrieben.
Man kann sich mit dem eigenen Stand·punkt fotografieren lassen.
Die Stand·punkte werden an dem Vormittag in der Eutiner Innen·stadt sein.
Sie zeigen:
Was ist den Bürgern und Bürgerinnen für ein familienfreundliches Ostholstein wichtig?
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss