Jugend·hilfe·planung
Die Jugend·hilfe·planung ist eine Aufgabe von der Jugend·hilfe.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 80 SGB VIII.
Die Jugend·hilfe soll jungen Menschen und ihren Familien helfen.
Die jungen Menschen und ihre Familien sollen gut leben können.
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02/2025
Das Familien·portal Ost·holstein
www.familienportal-ostholstein.de ist freigeschaltet08 / 2024
07 / 2024
Jugend·hilfe·planung heißt:
- Wie viele Einrichtungen und Dienste gibt es für die Jugend·hilfe?
Das wird festgestellt. - Wie viele Angebote braucht die Jugend·hilfe?
Das wird ermittelt. - Was wollen die Kinder, Jugendlichen und Familien?
Was brauchen sie?
Was interessiert sie?
Das wird berücksichtigt. - Was muss man machen?
Das soll man rechtzeitig planen.
Und das soll man gut planen. - Die Jugend·hilfe soll ein Teil von der Strategie von der Stadt sein.
Die Regeln von der Jugend·hilfe·planung
Die Jugend·hilfe·planung ist ein Teil von der Jugend·hilfe.
Die Jugend·hilfe·planung ist ein Plan.
Der Plan ist für die Arbeit von der Jugend·hilfe.
Die Jugend·hilfe·planung hat 4 wichtige Regeln.
Die Regeln sind für die Arbeit von der Jugend·hilfe.
- Das Prinzip der Sozialraumorientierung
- Das Prinzip der Partizipation
- Das Prinzip der Datenbasierung
- Das Prinzip der Intervention
Die Jugend·hilfe·planung ist ein Prozess.
Dabei arbeiten verschiedene Menschen zusammen.
Das Motto von der Jugend·hilfe·planung ist:
Vom IST zum SOLL.
Themen
- AG 78
AG 78 ist eine kurze Form für Arbeits·gemeinschaft nach Paragraph 78 Kinder- und Jungendstärkungsgesetz.
Die Arbeits·gemeinschaft 78 ist eine Gruppe.
Die Gruppe hat sich 2023 gegründet.
Die Gruppe will das Kinde- und Jugend·stärkungs·gesetz umsetzen.
Das kurze Wort ist: KJSG.
Das Gesetz soll in der Jugend·hilfe und in der Eingliederungs·hilfe gelten.
Die Jugend·hilfe und die Eingliederungs·hilfe gibt es ambulant und stationär.
Ambulant heißt:
Man bekommt Hilfe zu Hause.
Stationär heißt:
Man bekommt Hilfe in einer Einrichtung.14 freie Träger und ein öffentlicher Träger von der Jugend·hilfe arbeiten zusammen.
Die Chef·innen von der AG 78 sind:
- Frau von Raison
Sie arbeitet bei der Impuls Familien·hilfe. - Frau Sturm
Sie arbeitet bei Kind im Mittel·punkt.
Die Geschäfts·führerin ist Martina Kolbaum.
Sie ist Jugend·hilfe·planerin.
_iksTräger·treffen
Der Fach·dienst Soziale Dienste von der Jugend·hilfe lädt die Träger von der Jugend·hilfe und Eingliederungs·hilfe ein.
Die Träger sind Vereine oder Firmen.
Die Träger kommen aus der Region.
Die Treffen sind zweimal im Jahr im Kreis·haus in Eutin.
Bei den Treffen kommen 50 bis 80 Fach·leute zusammen.
Die Fach·leute tauschen sich aus und reden über Fach·themen.
Die Jugend·hilfe·planung bereitet die Treffen vor.
Dabei hilft der Fach·dienst Soziale Dienste von der Jugend·hilfe.
Sie haben Ideen oder Wünsche für die Treffen?
Dann können Sie uns das sagen.
Wir schreiben Ihre Ideen und Wünsche auf die Tages·ordnung.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss