Erlaubnis zum Führen der Berufs·bezeichnung Heil·praktikerin / Heil·praktiker
Aktueller Hinweis
Sie wollen als Arzt oder Ärztin arbeiten?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis heißt: Approbation.
Sie haben keine Approbation?
Dann brauchen Sie eine andere Erlaubnis.
Die andere Erlaubnis heißt: Heilpraktikererlaubnis.
Mit der Heilpraktikererlaubnis dürfen Sie sich Heilpraktiker oder Heilpraktikerin nennen.
Sie haben keine Approbation und keine Heilpraktikererlaubnis?
Dann dürfen Sie nicht als Arzt oder Ärztin arbeiten.
Sonst machen Sie etwas Verbotenes.
Was ist Heilkunde?
Heilkunde ist:
- Krankheiten bei Menschen finden
- Krankheiten bei Menschen heilen
- Menschen mit Krankheiten helfen.
Antragsverfahren
Sie wollen Heilpraktiker oder Heilpraktikerin werden?
Dann müssen Sie eine Prüfung machen.
Die Prüfung heißt: Kenntnisüberprüfung.
Sie müssen einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist für die Arbeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin.
Sie müssen den Antrag 2 Monate vor der Prüfung abgeben.
Sie können den Antrag später abgeben?
Dann kann man den Antrag nicht mehr bearbeiten.
Die Prüfungen sind in Husum.
Die Prüfungen sind bei der Gesundheitsbehörde vom Kreis Nordfriesland.
Es gibt eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung.
Sie melden sich für einen Termin an?
Dann müssen Sie zu dem Termin kommen.
Sie können diese Anträge machen:
- Sie wollen eine Erlaubnis für die Heilkunde?
Und Sie haben keine Bestallung?
Dann können Sie einen Antrag machen.
- Sie wollen eine Erlaubnis für Psychotherapie?
Und Sie haben keine Bestallung?
Dann können Sie einen Antrag machen.
- Sie wollen eine Erlaubnis für Physiotherapie?
Und Sie haben keine Bestallung?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Heilpraktikerüberprüfungstermine 2025
Am Mittwoch, den 12. März 2025 gibt es eine Prüfung.
Die Prüfung ist für die Bereiche Psychotherapie und Physiotherapie.
Es gibt 2 Arten von Prüfungen:
- uneingeschränkte Kenntnisüberprüfung
- sektorale Kenntnisüberprüfung.
Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 12. Januar 2025 abgeben.
Am Mittwoch, den 3. September 2025 gibt es Prüfungen.
Die Prüfungen sind für:
- Psychotherapie
- Physiotherapie.
Es gibt 2 verschiedene Prüfungen:
- eine Prüfung für alle Themen
- eine Prüfung für bestimmte Themen.
Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 3. Juli 2025 abgeben.
Die mündlichen Prüfungen sind frühestens 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen.
So läuft die Überprüfung ab
Die Prüfung hat 2 Teile.
Ein Teil ist schriftlich.
Und ein Teil ist mündlich.
Sie haben einen Teil nicht bestanden?
Dann haben Sie die ganze Prüfung nicht bestanden.
Sie müssen dann beide Teile wiederholen.
Große Heilpraktikererlaubnis
Bei der großen Heilpraktikererlaubnis gibt es 60 Fragen.
Die Fragen sind Multiple-Choice-Fragen.
Das heißt:
Sie können aus verschiedenen Antworten wählen.
Sie müssen 75 Prozent von den Fragen richtig beantworten.
Für die Prüfung haben Sie 120 Minuten Zeit.
Der mündliche Teil von der Prüfung kann bis zu 60 Minuten dauern.
Beschränkte Heilpraktikererlaubnis
Bei der beschränkten Heilpraktikererlaubnis gibt es 28 Fragen.
Die Fragen sind Multiple-Choice-Fragen.
Das heißt:
Sie können aus verschiedenen Antworten wählen.
Sie müssen 75 Prozent von den Fragen richtig beantworten.
Für die Prüfung haben Sie 60 Minuten Zeit.
Der mündliche Teil von der Prüfung kann bis zu 45 Minuten dauern.
Besonderheit für Diplom-Psychologen
Vielleicht haben Sie einen Abschluss an einer Hochschule als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe gemacht.
Und Sie haben das Fach
Klinische Psychologie belegt und bestanden.
Dann können Sie in der Regel die beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie bekommen.
Dafür müssen Sie keine Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker machen.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Februar 1983 entschieden.
Sie müssen alle Antragsunterlagen zeigen.
Sie müssen auch eine beglaubigte Kopie von Ihrem Diplom zeigen.
Und Sie müssen eine beglaubigte Kopie von Ihrem Abschlusszeugnis zeigen.
Das Abschlusszeugnis ist von der Hochschule.
In dem Abschlusszeugnis muss stehen:
Sie haben das Fach Klinische Psychologie gemacht.
Und Sie haben das Fach
Klinische Psychologie bestanden.
Bitte schreiben Sie auf den Antrag:
nach Aktenlage.
Es gibt einen Deutschen Qualitätsrahmen.
Der Deutsche Qualitätsrahmen sagt:
Ein Master-Studiengang ist auf dem Niveau 7.
Ein Diplom-Studiengang ist auch auf dem Niveau 7.
Ein Bachelor-Studiengang ist auf einem niedrigeren Niveau.
Deshalb reicht ein Bachelor-Studiengang nicht für eine Anerkennung nach Aktenlage.
Besonderheiten für Physiotherapeuten
Sie sind Physiotherapeut?
Und Sie wollen die eingeschränkte Kenntnisüberprüfung für den Heilpraktiker machen?
Dann müssen Sie aufpassen.
Sie dürfen mit der Heilpraktikererlaubnis nur die Behandlungen machen, die Sie als Physiotherapeut machen dürfen.
Die Heilpraktikererlaubnis ist nur für das Gebiet der Physiotherapie.
Das heißt:
Sie können die Behandlungen ohne Verordnung von einem Arzt machen.
Aber Sie müssen sich an die Regeln halten.
Vielleicht machen Sie als Physiotherapeut Sachen.
Und diese Sachen sind nicht erlaubt.
Dann machen Sie vielleicht eine Straftat.
Vielleicht wollen Sie als Physiotherapeut eine Therapie machen.
Zum Beispiel: Osteopathie.
Aber das ist nicht erlaubt.
Dann brauchen Sie die große Heilpraktikererlaubnis.
Besonderheiten für osteopathisch Tätige
Das Oberlandgericht Düsseldorf hat am 8. September 2015 ein Urteil gemacht.
Das Urteil hat die Nummer: I-20 U 236/13.
In dem Urteil steht:
Osteopathie ist eine Heilkunde.
Das heißt:
Nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen Osteopathie machen.
Physiotherapeuten wollen vielleicht auch Osteopathie machen.
Dann sollen sie eine große Heilpraktikererlaubnis machen.
Welche Unterlagen braucht man?
Sie wollen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Dafür brauchen Sie diese Sachen:
- Eine Erklärung.
In der Erklärung steht:
Sie haben keinen anderen Antrag nach dem Heilpraktikergesetz gemacht.
Und es gibt kein Verfahren gegen Sie.
Das heißt:
Es gibt keine Probleme mit dem Gericht oder der Polizei.
- Eine Kopie von Ihrem Personalausweis
- Einen Nachweis über Ihren Schulabschluss.
Der Nachweis muss beglaubigt sein.
Das heißt:
Eine Behörde muss den Nachweis prüfen und bestätigen.
Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss haben.
Oder Sie haben einen anderen Abschluss, der gleich ist.
Zum Beispiel: Volksschulbildung
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Sie brauchen dafür eine Bescheinigung vom Fachdienst Gesundheit.
- Ein ärztliches Attest im Original
Das Attest darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Einen kurzen Lebenslauf in Tabellenform
Der Lebenslauf muss ein Datum und Ihre Unterschrift haben.
Vielleicht wollen Sie nur eine Prüfung für Physiotherapie machen?
Dann brauchen Sie noch eine beglaubigte Kopie von Ihrer Berufsurkunde.
Vielleicht wollen Sie nur eine Prüfung für Psychotherapie machen?
Dann brauchen Sie noch:
- Eine beglaubigte Kopie von Ihrer Diplom-Urkunde
- Eine beglaubigte Kopie von Ihrem Abschlusszeugnis
In dem Abschlusszeugnis muss stehen:
Sie haben das Fach Klinische Psychologie in der Diplomprüfung bestanden.
Infos
Sie wollen eine Erlaubnis?
Dann müssen Sie 25 Jahre alt sein.
Sie müssen eine Prüfung machen.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich.
Die Prüfung ist von dem Fachdienst Gesundheit.
Sie sind krank an dem Tag von der Prüfung?
Dann brauchen Sie ein Attest von einem Arzt oder einer Ärztin.
Dann können Sie die Prüfung an einem anderen Tag machen.
Vielleicht kostet das Geld.
Sie haben keine Zeit zum Lernen?
Dann können Sie die Prüfung nicht an einem anderen Tag machen.
Sie kommen nicht zur Prüfung?
Und Sie haben keinen Grund dafür?
Dann bekommen Sie vielleicht keine Erlaubnis.
Und das kostet Geld.
Wie viel kostet das?
Sie müssen für den Antrag bezahlen.
Das gilt auch:
- wenn Sie den Antrag zurücknehmen
- wenn Sie den Antrag nochmal machen.
Dann müssen Sie wieder bezahlen.
Sie müssen für verschiedene Sachen bezahlen.
175,00 € für die schriftliche Prüfung
225,00 € für die mündliche Prüfung
60,00 € davon sind für den Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin.
150,00 € für die Erlaubnis
112,50 € für eine Ablehnung
112,50 € für eine Rücknahme
50,00 € für einen neuen Termin
3,54 € für den Brief
200,00 € für eine Antwort auf einen Widerspruchsbescheid vom Kreis Nordfriesland.
Für einen ablehnenden Widerspruchsbescheid wird die Hälfte der Gebühr für den angefochtenen Verwaltungsakt erhoben.
Dokumente und Formulare
Antrag zur Heilpraktikerprüfung
Antrag zur Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
Antrag zur Heilpraktikerprüfung Physiotherapie
Erklärung zum Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
Ärztliches Attest zum Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Gegenstandskatalog Heilpraktikerprüfung
Gegenstandskatalog Heilpraktikerprüfung Psychotherapie
Gegenstandskatalog Heilpraktikerprüfung Physiotherapie
Leitlinien zur Heilpraktikerüberprüfung
Meldevordruck für Angehörige eines Gesundheitsberufes
Rechts·grundlage
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Das kurze Wort ist: Heilpraktikergesetz.
Es gibt eine erste Durchführungsverordnung zu dem Gesetz.
Das kurze Wort ist: HeilprGDV 1.
Sie wollen selbstständig arbeiten?
Dann müssen Sie sich anmelden.
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
[Meldung als selbständig tätige Heilpraktikerin / Heilpraktiker]Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss