Erlaubnis für den Beruf Heil·praktiker oder Heil·praktikerin
Wie bekommt man eine Erlaubnis für die Heil·kunde?
Wichtiger Hinweis
Sie wollen im Bereich Heil·kunde arbeiten?
Dann müssen Sie eine Erlaubnis haben.
Sie können zum Beispiel:
- eine approbierte Ärztin sein
- ein approbierter Arzt sein
- eine Heil·praktiker·erlaubnis haben.
Es gibt verschiedene Erlaubnisse für Heil·praktiker und Heilpraktikerinnen.
Die große Erlaubnis heißt: Man darf sich Heil·praktiker oder Heil·praktikerin nennen.
Und man darf in allen Bereichen arbeiten.
Es gibt auch kleinere Erlaubnisse.
Die kleineren Erlaubnisse heißen:
Man darf nur in bestimmten Bereichen arbeiten.
Heil·kunde heißt:
Jemand macht einen Beruf.
Oder jemand arbeitet in einem Geschäft.
Dabei macht die Person etwas für die Gesundheit von anderen Menschen.
Zum Beispiel:
- Die Person findet heraus:
Hat ein Mensch eine Krankheit? - Die Person macht einen Menschen gesund.
- Die Person hilft einem Menschen mit Schmerzen.
Vielleicht arbeitet die Person auch für andere Menschen.
Wie stellt man einen Antrag?
Sie wollen Heil·praktiker oder Heil·praktikerin werden?
Und Sie wohnen im Kreis Ostholstein?
Dann müssen Sie eine Prüfung machen.
Die Prüfung heißt: Kenntnisüberprüfung.
Sie müssen einen Antrag für die Prüfung machen.
Der Antrag ist für eine Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis dürfen Sie als Heil·praktiker oder Heil·praktikerin arbeiten.
Sie müssen den Antrag 2 Monate vor der Prüfung abgeben.
Sie geben den Antrag beim Fach·dienst Gesundheit in Eutin ab.
Sie geben den Antrag zu spät ab?
Dann können Sie die Prüfung nicht mehr machen.
Die Prüfungen sind:
- schriftlich
- mündlich
- praktisch.
Die Prüfungen sind bei der Gesundheits·behörde vom Kreis Nordfriesland in Husum.
Sie melden sich für einen Termin an?
Dann müssen Sie zu dem Termin kommen.
Arten von Prüfungen
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Psycho·therapie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Physiotherapie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Podologie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Ergotherapie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Logopädie.
Termine für die Heil·praktiker·prüfung
Am 3. September 2025 gibt es eine Kenntnisüberprüfung.
Das heißt:
Man prüft das Wissen von den Menschen.
Die Kenntnisüberprüfung ist für:
- Psycho·therapie
- Physiotherapie.
Sie wollen bei der Kenntnisüberprüfung mitmachen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie müssen den Antrag bis zum 3. Juli 2025 abgeben.
Mittwoch, 18. März 2026
An diesem Tag gibt es eine Kenntnisüberprüfung.
Das heißt:
Man prüft Ihr Wissen.
Es gibt 2 Arten von Kenntnisüberprüfungen:
- uneingeschränkte Kenntnisüberprüfung
- eingeschränkte Kenntnisüberprüfung.
Die eingeschränkte Kenntnisüberprüfung ist nur für bestimmte Bereiche.
Zum Beispiel:
- Psycho·therapie
- Physiotherapie
- Podologie.
Sie müssen die Antrags·unterlagen bis zum 21. Januar 2026 abgeben.
Am 3. September 2026 ist eine Kenntnisüberprüfung.
Das ist ein Donnerstag.
Bei der Kenntnisüberprüfung müssen Sie zeigen:
Sie wissen genug über Ihr Fach·gebiet.
Die Kenntnisüberprüfung ist für verschiedene Fach·gebiete.
Zum Beispiel:
- Psycho·therapie
- Physiotherapie
- Podologie.
Sie wollen bei der Kenntnisüberprüfung mitmachen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Den Antrag müssen Sie bis zum 9. Juli 2026 abgeben.
Sie bekommen eine Einladung für die schriftliche Kenntnisüberprüfung.
Die Einladung bekommen Sie 4 Wochen vor der schriftlichen Kenntnisüberprüfung.
Die mündlichen Prüfungen sind frühestens 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen.
Wichtiger Hinweis
Die Kenntnisüberprüfung ist ein Test.
Der Test ist für Sie.
Der Test zeigt:
Was wissen Sie?
Der Test ist ab Herbst 2025 digital.
Das heißt:
Sie machen den Test am Computer.
Sie bekommen den Test nicht mehr auf Papier.
Bitte beachten Sie diese Infos:
- Sie machen die Kenntnis·prüfung in Husum?
Dann brauchen Sie ein Gerät mit WLAN.
Das heißt:
Sie können mit dem Gerät ins Internet gehen.
Sie müssen das Gerät zur Prüfung mitbringen.
Zum Beispiel: - ein Tablet
- einen Laptop
- einen eBook-Reader
- ein Smartphone.
Der Akku von dem Gerät muss lange genug halten.
Die Prüfung dauert mindestens 2,5 Stunden.
Der Akku von dem Gerät muss so lange halten.
Sie können auch eine Power·Bank benutzen.
Dann hält der Akku länger.
- Sie wollen bei der Kenntnisüberprüfung mitmachen?
Dann sollen Sie die Internet·seite MC.health kennen.
Auf der Internet·seite können Sie Fragen beantworten.
So können Sie die Internet·seite kennenlernen.
So prüft man etwas.
- Die Prüfung hat 2 Teile.
Ein Teil ist schriftlich.
Und ein Teil ist mündlich. - Sie bestehen einen Teil von der Prüfung nicht?
Dann haben Sie die ganze Prüfung nicht bestanden.
Sie müssen dann beide Teile von der Prüfung wiederholen.
Erlaubnis für Heil·praktiker und Heilpraktikerinnen
Erlaubnis für Heil·praktiker und Heilpraktikerinnen.
Die Erlaubnis ist uneingeschränkt.
Das heißt:
Die Heil·praktiker und Heilpraktikerinnen dürfen alles machen.
- Es gibt eine schriftliche Prüfung.
In der schriftlichen Prüfung gibt es 60 Fragen.
Die Fragen sind Multiple-Choice-Fragen.
Das heißt:
Es gibt verschiedene Antworten zur Auswahl.
Sie müssen 75 Prozent von den Fragen richtig beantworten.
Sie haben dafür 120 Minuten Zeit. - Es gibt auch eine mündliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung dauert bis zu 60 Minuten.
Es gibt eine beschränkte Heil·praktiker·erlaubnis.
Das heißt:
Ein Heil·praktiker darf nur bestimmte Sachen machen.
- Es gibt eine eingeschränkte Überprüfung.
Das heißt:
Die Überprüfung ist nur für bestimmte Bereiche.
Die Bereiche sind: - Psycho·therapie
- Physiotherapie.
Bei der eingeschränkten Überprüfung gibt es 28 Fragen.
Die Fragen sind schriftlich.
Und die Fragen sind im Multiple-Choice-Verfahren.
Das heißt:
Es gibt mehrere Antworten zur Auswahl.
Sie müssen 75 Prozent von den Fragen richtig beantworten.
Dafür haben Sie 60 Minuten Zeit.
- Es gibt auch eine mündlich-praktische Überprüfung.
Dafür haben Sie bis zu 45 Minuten Zeit.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Sie wollen Heil·praktiker oder Heil·praktikerin werden?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist nach dem Heil·praktiker·gesetz.
Sie müssen auch sagen:
- Sie haben keinen anderen Antrag nach dem Heil·praktiker·gesetz gemacht.
- Es gibt kein Verfahren gegen Sie vor einem Gericht.
Sie brauchen auch: - Eine Kopie von Ihrem Personal·ausweis
- Einen Nachweis über Ihren Schul·abschluss.
Der Nachweis muss beglaubigt sein.
Sie müssen mindestens einen Haupt·schul·abschluss haben.
Oder Sie haben einen anderen Abschluss.
Der andere Abschluss muss gleichwertig sein.
Zum Beispiel: Eine abgeschlossene Volksschulbildung - Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original.
Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Das Führungszeugnis muss die Beleg·art OE haben.
Sie brauchen dafür eine Bescheinigung vom Fach·dienst Gesundheit.
Mit der Bescheinigung können Sie das Führungszeugnis beantragen - Ein ärztliches Attest im Original.
Das Attest darf nicht älter als 3 Monate sein - Einen kurzen Lebens·lauf in Tabellen·form mit Datum und Unterschrift.
Vielleicht wollen Sie nur Physiotherapie machen?
Dann brauchen Sie noch eine beglaubigte Kopie von Ihrer Berufs·urkunde.
Vielleicht wollen Sie nur Psychotherapie machen?
Dann brauchen Sie noch:
- Eine beglaubigte Kopie von Ihrer Diplom-Urkunde
- Eine beglaubigte Kopie von Ihrem Abschluss·zeugnis.
In dem Abschluss·zeugnis muss stehen:
Sie haben das Fach Klinische Psychologie in der Diplom·prüfung gehabt.
Hinweise
Allgemein
- Sie wollen einen Antrag machen?
Dann müssen Sie 25 Jahre alt sein. - Der Fach·dienst Gesundheit prüft Ihren Antrag.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich.
Sie haben die Prüfung bestanden?
Dann bekommen Sie die Erlaubnis. - Vielleicht sind Sie an dem Tag von der Prüfung krank.
Dann können Sie die Prüfung an einem anderen Tag machen.
Dafür brauchen Sie ein Attest von einem Arzt oder einer Ärztin.
Vielleicht gibt es auch andere Gründe für einen neuen Termin.
Dann müssen Sie das zeigen können.
Vielleicht kostet der neue Termin Geld. - Vielleicht kommen Sie nicht zu der Prüfung.
Und Sie haben keinen Grund dafür.
Dann bekommen Sie die Erlaubnis nicht.
Besondere Infos für Diplom-Psychologen:
Sie haben ein Studium in Psychologie gemacht?
Und Sie haben das Studium in Deutschland gemacht?
Dann können Sie eine Heil·praktiker·erlaubnis bekommen.
Das heißt:
Sie dürfen als Heil·praktiker arbeiten.
Dafür müssen Sie eine Prüfung machen.
Aber es gibt eine Ausnahme.
Sie haben das Fach Klinische Psychologie studiert?
Und Sie haben das Fach bestanden?
Dann müssen Sie keine Prüfung machen.
Das hat ein Gericht entschieden.
Das Gericht heißt: BVerwG.
Die Entscheidung ist vom 10. Februar 1983.
Die Entscheidung steht in einem Buch.
Das Buch heißt:
NJW 1984, 1414.
Sie wollen die Heil·praktiker·erlaubnis bekommen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Dafür brauchen Sie verschiedene Unterlagen.
Zum Beispiel:
- eine beglaubigte Kopie von Ihrem Diplom
- eine beglaubigte Kopie von Ihrem Abschluss·zeugnis.
In dem Abschluss·zeugnis muss stehen:
Sie haben das Fach Klinische Psychologie studiert und bestanden.
Bitte schreiben Sie in den Antrag:
Sie wollen die Heil·praktiker·erlaubnis für Psychotherapie bekommen.
Es gibt verschiedene Studien·gänge für Psychologie.
Zum Beispiel:
- Master-Studien·gang
- Diplom-Studien·gang
- Bachelor-Studien·gang.
Der Master-Studien·gang und der Diplom-Studien·gang sind gleich gut.
Das steht im Deutschen Qualitäts·rahmen.
Die kurze Form ist: DQR.
Der Bachelor-Studien·gang ist nicht so gut.
Besondere Infos für Physio·therapeuten und Physiotherapeutinnen:
Sie sind Physiotherapeut oder Physiotherapeutin?
Und Sie wollen eine eingeschränkte Kenntnisüberprüfung machen?
Das heißt:
Sie wollen eine Heil·praktiker·erlaubnis für Physiotherapie.
Dann müssen Sie wissen:
Mit der Heil·praktiker·erlaubnis für Physiotherapie dürfen Sie nur bestimmte Sachen machen.
Sie dürfen nur die Sachen machen, die Sie auch als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin machen dürfen.
Sie dürfen dann aber selbst entscheiden:
- Welche Behandlung mache ich?
- Wie mache ich die Behandlung?
Dafür brauchen Sie dann kein Rezept mehr von einem Arzt oder einer Ärztin.
Sie machen andere Sachen?
Und diese Sachen sind nicht erlaubt für einen Physio·therapeuten oder eine Physiotherapeutin?
Dann ist das vielleicht eine Straf·tat.
Vielleicht wollen Sie auch andere Sachen machen.
Zum Beispiel:
- Osteopathie
- andere Therapien.
Diese Sachen haben Sie nicht in Ihrer Ausbildung gelernt?
Dann brauchen Sie eine große Heil·praktiker·erlaubnis.
Besonderheiten von Physio·therapeuten mit Osteopathie-Ausbildung
Das OLG Düsseldorf ist ein Gericht.
Das Gericht hat am 8. September 2015 ein Urteil gemacht.
Die Nummer von dem Urteil ist: I-20 U 236/13.
In dem Urteil steht:
Osteopathie ist eine Heil·kunde.
Das heißt:
Nur Ärzte und Heil·praktiker dürfen Osteopathie machen.
Physio·therapeuten wollen Osteopathie machen?
Dann brauchen sie eine Erlaubnis als Heil·praktiker.
Wie viel kostet es?
Sie müssen für den Antrag Geld bezahlen.
Das Fach·wort ist:
Gebühren.
Sie bekommen den Antrag nicht?
Oder Sie nehmen den Antrag zurück?
Dann müssen Sie trotzdem Geld bezahlen.
Vielleicht müssen wir den Antrag noch einmal prüfen.
Dann müssen Sie wieder Geld bezahlen.
In jedem Fall können verschiedene Kosten entstehen.
- 175,00 Euro für die schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung ist ein Test.
Der Test ist mit Multiple-Choice-Fragen.
Das heißt:
Es gibt mehrere Antworten zur Auswahl. - 225,00 Euro für die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung ist ein Gespräch.
Bei der mündlichen Prüfung ist ein Heil·praktiker oder eine Heil·praktikerin dabei.
Der Heil·praktiker oder die Heil·praktikerin bekommt 60,00 Euro dafür. - 150,00 Euro für die Erlaubnis
- 112,50 Euro für eine Ablehnung von dem Antrag
- 150,00 Euro für die Rücknahme von dem Antrag
Das heißt:
Sie wollen den Antrag nicht mehr machen. - 50,00 € für die Verschiebung eines Termins zur Kenntnisüberprüfung
- 3,54 Euro für den Post·zustellungs·auftrag
Das heißt:
Sie bekommen einen Brief mit der Post. - 200,00 Euro für eine Stellungnahme zu einem Wider·spruchs·bescheid vom Kreis Nordfriesland
Eine Stellungnahme ist ein Text.
In dem Text steht:
So denkt jemand über etwas.
Vielleicht bekommen Sie einen ablehnenden Wider·spruchs·bescheid.
Dann müssen Sie die Hälfte von der Gebühr bezahlen.
Dokumente und Formulare
Rechts·grundlage
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heil·kunde ohne Bestallung.
Die kurze Form ist: Heil·praktiker·gesetz.
Erste Durchführungs·verordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heil·kunde ohne Bestallung.
Die kurze Form ist: Heil·praktiker·gesetz.
Die kurze Form ist auch: HeilprGDV 1.
Sie wollen selbstständig arbeiten? Das heißt: Sie wollen Ihr eigener Chef oder Ihre eigene Chefin sein. Dann müssen Sie sich anmelden. Hier sind Infos für die Anmeldung.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss