Kinder·tagespflege im Kreis Ostholstein
Ein Kind kann in der Kinder·tagespflege gefördert werden.
Das heißt:
Die Eltern bekommen Geld für die Betreuung.
Das Kind muss zwischen 0 und 14 Jahren alt sein.
Wie lange wird das Kind betreut?
Das kommt darauf an:
Wie lange brauchen die Eltern die Betreuung?
Kinder zwischen 0 und 3 Jahren haben seit dem 1. August 2013 ein Recht auf Förderung.
Das heißt:
Die Eltern bekommen Geld für die Betreuung.
Die Kinder können bis zu 45 Stunden in der Woche betreut werden.
Kinder ab 3 Jahren können bis zu 25 Stunden in der Woche betreut werden.
Manchmal brauchen die Eltern mehr Betreuung.
Dann bekommen sie nur Geld für die Betreuung, wenn sie arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Aktuell
- Mittwochs gibt es keine Sprech·zeiten.
- Sie suchen eine Kinder·tages·pflege·person?
Im Kitaportal Schleswig-Holstein finden Sie Kinder·tages·pflege·personen in Ost·holstein.
Sie finden dort auch die Kontakt·daten von den Kinder·tages·pflege·personen.
Die Kinder·tages·pflege·person entscheidet selbst:
Wer bekommt einen Platz?
Allgemeine Informationen zur Betreuung
Wie viele Stunden bekommt man Hilfe?
Der Kreis Ostholstein prüft die finanzielle Förderung in der Kinder·tagesbetreuung.
Das heißt:
Der Kreis Ostholstein prüft:
- Wer bekommt Geld für die Kinder·tagesbetreuung?
- Wie viel Geld bekommt man für die Kinder·tagesbetreuung?
Dabei hält sich der Kreis Ostholstein an die Gesetze.
Ein Kind kann in der Kinder·tagespflege gefördert werden.
Das heißt:
Die Eltern bekommen Geld für die Betreuung.
Das Kind muss zwischen 0 und 14 Jahre alt sein.
Wie lange wird das Kind betreut?
Das kommt auf das Kind an.
Kinder zwischen 0 und 3 Jahren haben seit dem 1. August 2013 ein Recht auf Förderung.
Kinder ab 3 Jahren können bis zu 25 Stunden in der Woche in der Kinder·tagespflege betreut werden.
Die Eltern arbeiten oder machen eine Ausbildung?
Dann kann das Kind auch länger betreut werden.
Kinder können auch in eine Kinder·tagespflege gehen.
Das geht ab dem dritten Lebens·jahr bis zum vierzehnten Lebens·jahr.
Die Kinder können dann zusätzlich zum Kindergarten oder zur Schule in die Kinder·tagespflege gehen.
Die Eltern müssen dafür arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Kostenbeiträge Kindertagespflege
Die Kinder·tagespflege kostet Geld.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 90 SGB VIII.
Wie viel Geld kostet die Kinder·tagespflege?
Das kommt darauf an:
- Wie lange ist das Kind in der Kinder·tagespflege?
- Wie viel Geld hat die Familie von dem Kind?
- Kosten·beitrag:
5,80 € (Kinder von 0 bis 3 Jahren)
Wie viele Stunden Betreuung gibt es jede Woche?
= monatlicher Kosten·beitrag
5,66 Euro
Kinder über 3 Jahre
Wie viele Stunden Betreuung gibt es jede Woche?
= monatlicher Kosten·beitrag
Sie haben mehrere Kinder?
Dann können Sie eine Geschwister·ermäßigung beantragen.
Das heißt:
Sie müssen weniger Geld bezahlen.
Die Geschwister·ermäßigung ist für das 2. oder 3. Kind.
Die Geschwister·ermäßigung gilt für:
- die Kinder·tagespflege
- die Kinder·tages·einrichtungen vor der Schule.
Die Geschwister·ermäßigung gilt nicht für die Schule.
Die Geschwister·ermäßigung ist unabhängig von Ihrem Einkommen.
Das heißt:
Es ist egal, wie viel Geld Sie verdienen.
So viel Geld bekommen Sie weniger bezahlen:
- Geschwister·ermäßigung:
1. Kind (Ältestes Kind)
2. Kind
Das heißt:
Das Kind ist das zweitälteste Kind.
ab dem 3. Kind
und für jedes weitere Kind
voller Kosten·beitrag
50 Prozent weniger bezahlen
100 Prozent Ermäßigung
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen Geld bezahlen.
Das Geld müssen Sie jeden Monat bezahlen.
Sie müssen das Geld bis zum dritten Werk·tag im Monat bezahlen.
Ein Werk·tag ist ein Arbeits·tag.
Das heißt:
Sie müssen das Geld am dritten Arbeits·tag im Monat bezahlen.
Vielleicht ist die Kinder·tagespflege mal zu.
Zum Beispiel:
- weil die Kinder·tagespflege Urlaub hat
- weil die Kinder·tagespflege krank ist.
Dann müssen Sie das Geld trotzdem bezahlen.
Die Eltern können das Geld für den Kosten·beitrag nicht bezahlen?
Dann können die Eltern einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Ermäßigung.
Das heißt:
Die Eltern müssen weniger Geld bezahlen.
Oder die Eltern müssen gar kein Geld bezahlen.
Vielleicht sollen die Eltern nur einen Teil von dem Geld bezahlen.
Dann prüft man das Einkommen von den Eltern genau.
Dafür benutzt man die Regeln vom SGB XII.
Die Eltern und die Tages·pflege·person müssen die Anträge zusammen ausfüllen.
Erlaubnis zur Kindertagespflege
Eine Kinder·tages·pflege·person betreut bis zu 5 Kinder.
Die Kinder·tages·pflege·person betreut die Kinder:
- in der eigenen Wohnung
- in einer extra angemieteten Wohnung
- in der Wohnung von den Eltern.
In Schleswig-Holstein können auch 2 Kinder·tages·pflege·personen zusammen arbeiten.
Dann können sie mehr als 5 Kinder betreuen.
Die Gruppe ist klein.
Und die Betreuung ist wie in einer Familie.
Das ist besonders an der Kinder·tagespflege.
Die Kinder·tages·pflege·person braucht eine Pflege·erlaubnis vom Jugend·amt.
Die Kinder sollen früh lernen.
Das ist wichtig für die Kinder·tagespflege.
Die Kinder·pflege·personen helfen den Kindern dabei.
Sie machen Angebote für die Kinder.
Die Kinder sollen dabei lernen.
Und sie sollen selbst Erfahrungen machen können.
So können die Kinder die Welt kennenlernen.
Die Kinder spielen mit anderen Kindern zusammen.
Dabei lernen sie viel über das Leben in der Gesellschaft.
Zu Hause lernen die Kinder auch viel über den Alltag.
Das ist wichtig für das Lernen in der Schule.
Die Kinder·tagespflege ist eine Hilfe für Kinder.
Die Kinder·tagespflege ist wie eine Kita.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial·gesetz·buch VIII.
Die kurze Form ist: SGB VIII.
Dort steht es in Paragraph 22 Absatz 2.
Die Kinder·tagespflege soll den Kindern helfen.
Zum Beispiel:
- beim Lernen
- bei der Erziehung
- bei der Betreuung.
Die Kinder·tagespflege soll den Kindern in allen Bereichen helfen.
Sie wollen auf Kinder aufpassen?
Und Sie wollen dafür Geld bekommen?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis heißt: Erlaubnis nach Paragraph 43 SGB VIII.
Sie brauchen die Erlaubnis:
- wenn Sie länger als 3 Monate auf die Kinder aufpassen
- wenn Sie mehr als 15 Stunden in der Woche auf die Kinder aufpassen
- wenn Sie nicht in Ihrer Wohnung auf die Kinder aufpassen.
Sie bekommen die Erlaubnis nur, wenn Sie gut für die Kinder·tagespflege sind.
Gut für die Kinder·tagespflege sind Menschen, die:
Sie sollen viel über die Kinder·tagespflege wissen.
Dafür müssen Sie die Kurse QHB 1 und QHB 2 gemacht haben.
QHB ist die kurze Form für:
Qualitäts·hand·buch für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Sie wollen eine Erlaubnis für die Kinder·tagespflege?
Dann müssen Sie einen Antrag beim Jugend·amt machen.
Das Jugend·amt ist im Kreis Ost·holstein.
Mit der Erlaubnis dürfen Sie bis zu 5 fremde Kinder betreuen.
Die Vorteile von der Kinder·tagespflege:
Die Kinder·tagespflege ist gut für Kinder unter 3 Jahren.
Das sagen Fach·leute.
Die Kinder sind in der Kinder·tagespflege in einer kleinen Gruppe.
Das ist gut für die Entwicklung von den Kindern.
Die Kinder haben eine Person in der Kinder·tagespflege.
Diese Person kümmert sich um die Kinder.
Die Person ist immer da.
Das gibt den Kindern Sicherheit.
Die Eltern können die Kinder·tagespflege flexibel nutzen.
Das heißt:
Die Eltern können die Kinder·tagespflege zu verschiedenen Zeiten nutzen.
So können die Eltern ihren Alltag besser planen.
Die Kinder·tagespflege ist auch gut für Erzieher und Erzieherinnen.
Sie können dort arbeiten.
Man kann auch ohne Ausbildung in der Kinder·tagespflege arbeiten.
Geldleistung an die Kindertagespflegeperson
Die Kinder·tages·pflege·personen passen auf Kinder auf.
Dafür bekommen die Kinder·tages·pflege·personen Geld.
Wie viel Geld bekommen die Kinder·tages·pflege·personen?
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder·tages·förderungs·gesetz.
Die kurze Form ist:
KiTaG.
Die Eltern und die Kinder·tages·pflege·person müssen einen Antrag machen.
Dann bekommt die Kinder·tages·pflege·person Geld vom Kreis Ostholstein.
Das Geld ist für die Betreuung von dem Kind.
Das Geld ist nur für die Zeit von der Betreuung.
Die Eingewöhnungs·zeit zählt auch dazu.
Die Kinder·tages·pflege·person kann nicht arbeiten?
Zum Beispiel:
- weil sie krank ist
- weil sie im Urlaub ist
- weil sie aus einem anderen Grund nicht da ist.
Dann gibt es kein Geld.
Die Kinder·tages·pflege·person kann nicht arbeiten?
Dann muss sie das dem Kreis Ostholstein sagen.
Sie muss das bis zum 3. Tag im nächsten Monat sagen.
Dafür gibt es ein Formular auf der Internet·seite von dem Kreis.
Es wird immer nur so viel bezahlt wie nötig.
Sie bekommen jeden Monat Geld.
Sie bekommen das Geld immer am Anfang von dem Monat.
Sie müssen jeden Monat zeigen:
Sie betreuen das Kind.
Das müssen Sie dem Kreis Ostholstein zeigen.
Vielleicht sind Sie im Urlaub oder krank.
Dann betreuen Sie das Kind nicht.
Das müssen Sie dem Kreis Ostholstein sagen.
Vielleicht haben Sie dann zu viel Geld bekommen.
Dann müssen Sie das Geld zurückgeben.
Die Tages·pflege·person muss jeden Monat einen Stunden·nachweis ausfüllen.
Die Eltern müssen den Stunden·nachweis prüfen.
Und die Eltern müssen den Stunden·nachweis unterschreiben.
Wie viel Geld bekommt die Familie für die Hilfe?
Das hängt von der Hilfe ab.
Die Familie bekommt auch Geld für die Eingewöhnungs·zeit.
In der Eingewöhnungs·zeit gibt es weniger Hilfe.
Erstattung von Nebenleistungen an die Kindertagespflegeperson
Die Kinder·tages·pflege·person kann einen Antrag machen.
Dann bekommt die Kinder·tages·pflege·person Geld für bestimmte Sachen.
Das steht in Paragraph 23 Absatz 2 Ziffer 3 und 4 SGB VIII.
Die Kinder·tages·pflege·person bekommt Geld für:
- eine Unfall·versicherung
- eine Alters·versicherung
- eine Kranken·versicherung
- eine Pflege·versicherung.
- Antrag auf Geld für Versicherungen.
Die Versicherungen sind für:
- Unfälle
- Krankheiten
- Pflege
- das Alter.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 23 SGB VIII.
Unfall·versicherung
Sie arbeiten als Kinder·tages·pflege·person?
Dann müssen Sie eine Unfall·versicherung haben.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Kinder·tages·pflege·personen:
- Sie betreuen nur Kinder von einer Familie.
Oder Sie betreuen Kinder im Haushalt von den Eltern.
- Sie betreuen regelmäßig Kinder aus verschiedenen Familien.
Sie müssen eine Unfall·versicherung bei der Unfall·kasse Schleswig-Holstein haben.
Die Internet·seite ist:
www.uk-nord.de
Oder Sie müssen eine Unfall·versicherung bei der Berufs·genossenschaft für Gesundheits·dienst und Wohlfahrts·pflege haben.
Die Internet·seite ist:
www.bgw-online.de
Renten·versicherung
Sie arbeiten nebenbei als Kinder·tages·pflege·person?
Dann müssen Sie eine Versicherung haben.
Die Versicherung heißt: gesetzliche Renten·versicherung.
Sie verdienen weniger als 538 Euro im Monat?
Dann müssen Sie nichts für die Versicherung bezahlen.
Sie müssen sich sofort bei der Renten·versicherung anmelden.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Deutsche Renten·versicherung fragen.
Die Internet·seite ist:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Kranken·versicherung
Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Menschen in Deutschland eine Kranken·versicherung haben.
Die Kranken·versicherung kann privat sein.
Oder die Kranken·versicherung kann gesetzlich sein.
Das heißt:
Die Kranken·versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Kinder·tages·pflege·personen können in der gesetzlichen Kranken·versicherung familienversichert sein.
Das heißt:
Die Kinder·tages·pflege·person ist über die Familie versichert.
Oder die Kinder·tages·pflege·person kann freiwillig gesetzlich versichert sein.
Das heißt:
Die Kinder·tages·pflege·person hat einen anderen Beruf.
Und die Kinder·tages·pflege·person will trotzdem eine gesetzliche Kranken·versicherung haben.
Einkommens·steuern
Sie arbeiten in der Kinder·tagespflege?
Das heißt:
Sie passen auf Kinder auf.
Und Sie bekommen dafür Geld.
Dann müssen Sie eine Steuer bezahlen.
Die Steuer heißt: Einkommens·steuer.
Sie arbeiten in der Kinder·tagespflege?
Und Sie machen das als Nebenjob?
Dann müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular heißt: Frage·bogen zur steuerlichen Erfassung.
Sie müssen das Formular beim Finanz·amt abgeben.
Sie müssen jedes Jahr eine Einkommens·steuer·erklärung machen.
Dabei müssen Sie etwas beachten:
Sie bekommen Geld für die Arbeit mit den Kindern.
Aber Sie können nicht alles behalten.
Sie müssen auch Sachen für die Arbeit kaufen.
Zum Beispiel:
- Essen
- Spiel·sachen
- Windeln
- und andere Sachen.
Für diese Sachen bekommen Sie Geld vom Finanz·amt zurück.
Das Fach·wort ist: Betriebs·kosten·pauschale.
Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen
Wo ist das Kind?
Das ist wichtig für die Zuständigkeit.
Sie haben noch Fragen zum Antrag?
Dann können Sie sich an diese Stelle wenden:
Frau Ulrich ist für die Orte zuständig:
- Fehmarn
- Ratekau
Frau ? / Herr? ist für die Orte zuständig:
- Amt Oldenburg-Land
- Dahme
- Eutin
- Grömitz
- Grube
- Heiligen·hafen
- Kellenhusen
- Lensahn
- Mal·ente
- Oldenburg in Holstein
- Schashagen
- Schön·walde.
Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.
Frau Marquardt ist für diese Orte zuständig:
- Ahrensbök
- Alten·krempe
- Bad Schwartau
- Bosau
- Kasseedorf
- Neu·stadt i.H.
- Scharbeutz
- Sierksdorf
- Stock·elsdorf
- Süsel
- Timmendorfer Strand.
Sie ist auch für die Betreuung bei Tages·pflege·personen außerhalb von Kreis Ostholstein zuständig.
Frau Holst ist Fach·aufsicht und Fach·beratung.
Sie gibt die Erlaubnis für die Tages·pflege.
Dokumente und Formulare
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss