Inhalt

Untere Boden·schutz·behörde

Es gibt Gesetze für den Schutz von dem Boden.
Die Gesetze heißen:
Bundes·boden·schutz·gesetz
Die kurze Form ist:
BBodSchG.
Bundes·boden·schutz- und Alt·lasten·verordnung
Die kurze Form ist:
BBodSchV.

Der Boden soll sicher sein.
Das ist das Ziel vom Boden·schutz.
Der Boden soll ein Lebens·raum sein.
Und der Boden soll eine Lebens·grund·lage sein.
Das heißt:
Die Menschen sollen auf dem Boden leben können.
Und die Menschen sollen vom Boden leben können.

Der Boden soll sich nicht ändern.
Vielleicht ist der Boden schon schlecht.
Dann muss man den Boden wieder gut machen.

Manchmal ist der Boden zu hart.
Dann kann man den Boden nicht benutzen.
Das darf nicht passieren.

Die untere Boden·schutz·behörde hilft bei Bau·plänen mit.
Die untere Boden·schutz·behörde prüft:

  • Ist der Boden schlecht?
  • Warum ist der Boden schlecht?
  • Muss man den Boden wieder gut machen?

Unsere Themen

  • Boden·nutzungen
  • Alt·lasten
  • Alt·lasten·kataster- Auskunft
  • Datenschutz im Bereich Boden·schutz und Alt·lasten

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss