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Hilfsfonds zur Abdeckung sozialer Härten in der Corona-Krise

Eutin. Die Corona-Pandemie stellt auch Tafeln und andere Einrichtungen, die z.B. bei Obdachlosigkeit oder in sozialen Härtefällen unterstützen, vor große Herausforderungen. 

Viele Tafeln mussten zumindest zeitweise schließen, und es fallen vielfach zusätzliche Kosten an, um die Versorgung weiter aufrecht zu erhalten, z.B. für Mund-Nase-Bedeckungen, die alternative Beschaffung von Lebensmitteln oder Fahrkosten für Lieferdienste. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt diese Einrichtungen nunmehr mit Hilfe des „Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere Obdachlose und Tafeln in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein“. Aus den Mitteln des Fonds können die erforderlichen Ausgaben für die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung (durch Tafeln oder außerhalb von Tafeln) sowie für die Unterstützung in sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen geleistet werden. Dazu zählt auch die Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitswesen.

Bis zu 166.200 € sind für den Kreis Ostholstein vorgesehen. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände oder sonstige rechtsfähige Organisationen, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind. Erstattet werden ab dem 15. März 2020 entstandene Auslagen, die zur Aufrechterhaltung des Hilfsangebots erforderlich sind, mit Ausnahme investiver Ausgaben z.B. für den Fahrzeugerwerb.

Ansprechpartnerin beim Kreis Ostholstein für die Vergabe der Fördermittel ist Frau Schmetzer. Sie ist Montag bis Donnerstag vormittags unter der Telefonnummer 04521/788-519 erreichbar oder per E-Mail n.schmetzer@kreis-oh.de.

Die vollständige Förderrichtlinie ist auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein unter dem Suchbegriff „Fonds Tafeln“ zu finden.

Autor: Die Pressesprecherin, 19.05.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein