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Besondere Regelungen für die Müllentsorgung

Fast alle Bereiche des Lebens sind von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Für den Umgang mit Abfällen aus  Haushalten, die unter Quarantäne gestellt sind oder in denen sich infizierte Personen aufhalten, hat das Umweltministerium des Bundes folgende Empfehlungen ausgesprochen: 

Für diese Haushalte sind die folgenden Verfahrensweisen zu beachten:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.

Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für Sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.

Weitere Informationen:

Erlass zur Erleichterung der Nachweisführung aufgrund von Corona

Bund Länderempfehlung zum Umgang mit Abfällen