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Neue Allgemeinverfügung des Kreises zu Corona-Maßnahmen gilt ab dem 8. Juni

Eutin. Aufgrund der geänderten Erlasslage hat der Kreis Ostholstein eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 08.06.2020 und enthalten unter anderem folgende Änderungen:

Kindertageseinrichtungen

Das Stufenkonzept in den Kindertageseinrichtungen wird weiter umgesetzt und die Betreuung weiter geöffnet. Bis zum 21.06.2020 ist der eingeschränkte Betrieb mit einer Gruppengröße bis 15 Kinder zulässig. Ab dem 22.06.2020 wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich oder tageweise im Wechsel. Die individuelle Umsetzung der Betreuung wird von der jeweiligen Leitung der Einrichtung geregelt. In besonderen Fällen, z. B. räumliche oder personelle Voraussetzungen oder aus Gründen des Infektionsschutzes, kann eine abweichende Gruppengröße zugelassen werden. Die Notbetreuung soll weiterhin sichergestellt werden. Ebenso die Betreuung von Kindern, bei denen besondere pädagogische Gründe bestehen.

Schule

In den Grundschulen werden alle Schülerinnen und Schüler wieder gleichzeitig unterrichtet. Schrittweise soll bis zum 22.06.2020 für alle Schüler der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden.

Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen und Reha-Einrichtungen

In Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen wird die Gruppengröße in der Kinderbetreuung von bisher 10 auf 15 Kinder erhöht.

Krankenhäuser, Stationäre Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Zusätzlich zu den bisherigen Besuchsmöglichkeiten von Angehörigen lässt die aktuelle Lage ab 08.06.2020 zunächst geringfügige, ab 15.06.2020 weitergehende Lockerungen zu.

Schwimmbäder in Reha-Einrichtungen können künftig auch für Gruppentherapien genutzt werden.

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Krankenhäuser können unter Beachtung des Infektionsgeschehens ihre sonstigen Leistungen wieder in einem angemessenen Rahmen erbringen. Das Aufnahmeverbot für Patientinnen und Patienten bezüglich des Verlustes von Geruchs- oder Geschmackssinn bezieht sich auf Akutfälle.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen können zukünftig zu 50 % ihrer Kapazitäten wieder geöffnet werden.

„Durch die Einführung der Beschränkungen in nahezu allen Lebensbereichen scheint es gelungen zu sein, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 und COVID 19 soweit zu bremsen, dass die befürchtete Überforderung des Gesundheitswesens im Lande abgewendet werden konnte. Die Pandemie ist aber noch nicht soweit zum Stillstand gekommen, dass sämtliche Beschränkungen aufgehoben werden könnten“, stellt Landrat Reinhard Sager fest. “Jede und jeder Einzelne ist auch weiterhin verantwortlich, sich selbst und andere zu schützen, indem nach wie vor das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,5 Metern sowie die Hygienemaßnahmen eingehalten und die Vorgaben des Landes und des Kreises beachtet werden.“

Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein und weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie unter www.kreis-oh.de.

Erlasse und Verordnungen des Landes sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node zur Verfügung.

Autor: Die Pressesprecherin, 06.06.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein