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Kreis stellt Regelung für Zweitwohnungsbesitzer klar und appelliert: Bleiben Sie zuhause!

Eutin. Zurzeit dürfen nur diejenigen auf die Ostseeinsel Fehmarn fahren, die dort arbeiten oder dort mit dem Erstwohnsitz gemeldet sind. Zweitwohnungsbesitzer können ihre Wohnungen dort derzeit also nicht erreichen.

Wer sich aber bereits vor Ort in seiner Zweitwohnung aufhält, ist - im Unterschied zu den Gästen von Beherbergungsbetrieben - nicht zur Abreise verpflichtet, sondern darf bleiben.

Anders verhält es sich auf dem Festland, wo es keine Betretungsverbote gibt. Wer eine Zweitwohnung auf dem Festland in Ostholstein besitzt, darf anreisen und sie nutzen. Er darf sie aber nicht Dritten überlassen.

»Wir appellieren jedoch dringend an alle Auswärtigen, zum Schutz vor dem Coronavirus nicht notwendige Reisen zu vermeiden«, betont Landrat Reinhard Sager.

In seiner Sammlung von Frage und Antworten zu Corona bezieht auch das Land Schleswig-Holstein eindeutig Stellung zur Nutzung von Zweitwohnungen: »Bleiben Sie zu Hause, ist der Appell der Bundeskanzlerin, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen bzw. zu verlangsamen. Reisen von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern innerhalb des Landes sind erlaubt und damit grundsätzlich auch die Nutzung einer Zweitwohnung. Dies gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern, sofern die Reise nicht zu touristischen Zwecken erfolgt (Urlaub). Jede Zweitwohnungsnutzung unterläuft jedoch die derzeitigen Anstrengungen der Landesregierung, das Reiseaufkommen drastisch zu verringern und die Gesundheitssysteme in den Tourismusregionen bestmöglich zu entlasten. Von der Nutzung der Zweitwohnungen wird daher im Moment dringend abgeraten

Autor: Die Pressesprecherin, 19.03.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein