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Allgemeinverfügung des Kreises trifft neue Regelungen für Reiserückkehrer

Eutin. Der Kreis Ostholstein hat eine neue Allgemeinverfügung mit erweiterten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. 

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Ostholstein (www.kreis-oh.de) einsehbar.

Sie enthält unter anderem folgende Neuerungen:

Reiserückkehrer

Alle aktuellen Erkenntnisse zur Verbreitung des Coronavirus deuten darauf hin, dass die wesentliche Ursache für die Verbreitung Reisende aus Risikogebieten sind. Der Kreis hat sich deshalb aufgrund der Einschätzung der Lage dazu entschlossen, die bisherige Regelung in der Allgemeinverfügung zu erweitern, so dass nun auch Reiserückkehrer aus der Schweiz und Österreich unter Quarantäne gestellt werden.

Die Personen haben binnen einer Stunde nach Eintritt in den Kreis Ostholstein durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze das Online-Formular „Meldung zur Reiserückkehr“ auszufüllen. 

Einzelhandel, Einrichtungen und sonstige Stätten

Zu den zu schließenden Einrichtungen im Sinne der Landesverordnung vom 17.03.2020 gehören auch

•          mobile Einrichtungen der kosmetischen Fußpflege, Nagelstudios,

•          Tattoosstudios,

•          Imbiss- und Dönerstände, Eisdielen und sonstige gastronomische Betriebe, deren Bestellung direkt am Verkaufstresen erfolgt               (Außerhaus-Verkauf mit vorheriger telefonischer oder elektronischer Bestellung im Sinne des § 3 Abs. 2 der Landesverordnung               über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 17.                   März 2020 ist zulässig.)

•          die Erteilung von privatem Musikunterricht

•          Blumenläden (Verkauf),

•          Buchhandlungen, die nicht überwiegend Tagespresse verkaufen,

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus weitgehend einzudämmen und zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen.

Autor: Die Pressesprecherin, 20.03.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein