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Aktualisierte Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Personenzahl für private Feiern und Ansammlungen im öffentlichen Raum

Eutin. Mit Allgemeinverfügung vom 21. März treten für die Menschen im Kreis Ostholstein weitere wesentliche Änderungen in Kraft. 

Der vollständige Text der Verfügung ist auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-oh.de nachzulesen. Die Verfügung gilt bis einschließlich 19.04.2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Verfügung enthält folgende Neuerungen:

Reiserückkehrer

Die Verfügung nimmt die bereits bestehenden Regelungen zur Beschränkung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten auf. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets bestimmte Einrichtungen nicht betreten. Hierzu zählen Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der medizinischen Versorgung, stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie alle öffentlichen Einrichtungen. Allen anderen Reiserückkehrern aus alpinen Skigebieten wird dringend empfohlen, dieses Betretungsverbot ebenfalls zu beachten.

Kinderbetreuung

Es wird nochmals hervorgehoben, dass die Maßnahmen für die Notbetreuung für den Bereich Schulen und Kinderbetreuung bis zum 19. April verlängert wird.

Öffentliche und private Veranstaltungen

Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 5 Personen untersagt, sofern die Teilnehmenden nicht Ehegatten, Partnerinnen oder Partner oder Verwandte ersten Grades sind.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus weitgehend einzudämmen und zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen

Autor: Die Pressesprecherin, 21.03.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein