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Kreis öffnet Zulassungsstelle für gewerbliche Zulassungsdienste und Kfz-Händler

Eutin. Um den Vollzug bereits vor dem 13. März 2020 abgeschlossener Fahrzeuggeschäfte zu unterstützen, hat der Kreis Ostholstein sich entschieden, die Zulassungsstelle für gewerbliche Zulassungsdienste und gewerbliche Kraftfahrzeughändler, wenn auch noch stark eingeschränkt, zu öffnen.

Die Zulassungsvorgänge werden regelmäßig freitags - erstmalig am Freitag, den 27.03.2020 - zwischen von 12:00 Uhr und 12:30 Uhr am Haupteingang in Empfang genommen.

Die Regelungen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung - SARS-CoV-2-BekämpfV vom 23. März 2020) gelten ohne Einschränkung fort. Die Verkaufsstellen der gewerblichen Kraftfahrzeughändler bleiben bis auf weiteres geschlossen. Es muss sichergestellt sein, dass im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein enger persönlicher Kontakt zum Kunden ausgeschlossen ist. Die Einhaltung der notwendigen Hygienestandards, insbesondere die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, ist weiterhin sicherzustellen.

Für das Zulassungsverfahren ist Folgendes zu beachten:

1. Gewerbliche Zulassungsdienste und gewerbliche Kraftfahrzeughändler können wenigstens 5 bis maximal 15 Zulassungsvorgänge abgeben.

2. Den einzelnen Zulassungsvorgängen sind wie bisher auch entsprechende Vollmachten beizufügen.

3. Die Zulassungsvorgänge sind in einem geschlossenen Behältnis (Kennzeichentasche) zu übergeben.

4. Die eigene Gewerbsmäßigkeit ist durch eine Kopie der Gewerbeanzeige nachzuweisen und den Vorgängen einmalig beizufügen.

5. Die Kontaktdaten für die Abholung (Telefonnummer und/oder E-Mail) sind ebenfalls beizufügen.

6. Die jeweiligen Kennzeichen sind für jeden Zulassungsvorgang in der richtigen Größe beizufügen.

7. Die Verwaltungsgebühren können bei Abholung in einer Gesamtrechnung nur mit einer EC-Karte (keine Barzahlung / keine Kreditkarte) entrichtet werden.

8. Es werden nur vollständige und lesbare Vorgänge bearbeitet. Unvollständige und fehlerhafte Vorgänge gehen unbearbeitet zurück.

9. Die vorgenannten Regelungen gelten bis auf Weiteres nicht für folgende Zulassungsverfahren: Vorgänge in Amtshilfe, Technische Änderungen, Umschreibungen von außerhalb ohne Halterwechsel, Änderungen der Halterdaten, Wechselkennzeichen, Tageszulassungen, Vergabe Saisonkennzeichen und Rote Kennzeichen.

„Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Zulassungskontingentes auf die Notwendigkeit des Zulassungsvorganges“, appelliert Landrat Reinhard Sager. „Ich gehe vorsichtig davon aus, dass die Zulassungsstelle in den nächsten Tagen auf ihrer Internetseite die Möglichkeit der Online-Abmeldung freischalten wird. Das Onlineverfahren befindet sich derzeit in der Erprobung und soll nach Auskunft vom ITVSH nächste Woche ausgerollt werden.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle bemühen sich, die vorgenannten Regelungen schon in den nächsten Wochen stückweise auszubauen. Es ergeht allerdings auch der Hinweis, dass wir eine sehr dynamische Ausnahmesituation haben und sich deshalb die Lage im Kreisgebiet täglich, wenn nicht sogar stündlich ändern kann. Aus diesem Grunde kann auch nicht zugesichert werden, dass morgen auch noch an den Regelungen von heute festhalten werden kann.

Autor: Die Pressesprecherin, 26.03.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein