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Neue Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zu Corona-Maßnahmen gilt ab dem 18. Mai

Eutin. Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vom 16.05.2020 hat der Kreis Ostholstein eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 18.05.2020 und enthalten unter anderem folgende wesentliche Änderungen:

Kindertagesstätten und -pflege

Für Notbetreuungsangebote darf die Gruppengröße nunmehr 10 Kinder pro Gruppe betragen. Zusätzlich dürfen Vorschulkinder (Einschulung zum Schuljahr 2020/21) und Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und Sprachförderbedarf in zeitversetzten Gruppen betreut werden. In der nächsten Stufe sollen ab dem 01.06.2020 alle Kinder, die nicht in die Notbetreuung gehen, wieder in zeitversetzten Gruppen betreut werden dürfen.

Schulen

Ab dem 25. Mai wird die dritte Phase der Wiederöffnung der Schulen mit weiteren Präsenzangeboten umgesetzt für

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 3 an Grundschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8, 9 und 10 sowie der Eingangsphase und der Qualifizierungsphase 1 der Oberstufe Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gymnasien.

Außerdem können ab dem 25. Mai schulische Ganztags- und Betreuungsangebote wieder aufgenommen werden.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürfen mit 25 % der vorhandenen Kapazität wieder öffnen.

Rehabilitationseinrichtungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Gleiches gilt für Frühförderstellen und alltagsunterstützende Dienste.

Die Landesregierung hat mit der Verordnung vom 16.05.2020 weitere Lockerungen beschlossen. Ab Montag, 18. Mai gelten landeseinheitlich folgende Regelungen:

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist grundsätzlich einzuhalten (Abstandsgebot)
  • Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Das Abstandsgebot ist einzuhalten.
  • Veranstaltungen unter 50 Personen können unter strengen Sicherheits- und Hygieneregeln wieder stattfinden, wenn die Teilnehmenden sich während der Veranstaltung auf festen Sitzplätzen befinden und keine Aktivitäten wie Singen oder der Gebrauch von Blasinstrumenten ausgeübt werden (erhöhte Tröpfchenfreisetzung)
  • Gaststätten und Hotels dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen (www.schleswig-holstein.de/coronavirus-handreichung)
  • Sport: Abstandsgebot und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen/ Sammelumkleiden sind zu schließen. Erlaubt ist unter den entsprechenden Voraussetzungen auch wieder Sport im Innenbereich wie z.B. in Fitnessstudios.
  • Weiterhin verboten bleibt unter anderem der Betrieb von Tanzlokalen, Discos, Freizeitparks und Schwimmbädern.

Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein und weitere Informationen zum Thema Corona finden Sie hier.

Erlasse und Verordnungen des Landes sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus.

Autor: Die Pressesprecherin, 17.05.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein