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Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest wird in Teilen aufgehoben

Eutin. Nachfolgend veröffentlicht hier der Kreis Ostholstein folgende Bekanntmachung:

Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest wird in Teilen aufgehoben

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*Hinweis

Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 05.05.2021 (es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in den Tageszeitungen und im Internet).

Autor: Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, 03.05.2021 
Quelle: Kreis Ostholstein