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Betretungsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen konkretisiert

Eutin. Das Betretungsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie die stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe ist konkretisiert worden. Aufgrund der neuen Erlasslage hat der Kreis seine Allgemeinverfügung angepasst. 

Die Verfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April. Eine Verlängerung ist möglich.

Bisher ist geregelt, dass Besucher registriert werden und die Einrichtung für maximal eine Stunde betreten dürfen.

Neu ist, dass die zeitliche Begrenzung auf eine Stunde nicht gilt in Krankenhäusern für jeweils ein Elternteil oder Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigten für Kinder unter 14 Jahren sowie für eine Person während der Geburt im Kreissaal.

Zudem wird ergänzt, dass das Betreten der genannten Einrichtungen für Besucher untersagt ist.

Die Verfügung vom 31.03.2020 ist aufgehoben

Die vollständige Allgemeinverfügung- und weitere Informationen stehen auf der Seite  www.kreis-oh.de zur Verfügung.

Autor: Die Pressesprecherin, 01.04.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein