Inhalt
Reiserückkehr aus dem In- und Ausland
Formular für Reiserückkehrende
Einreise-Verordnungen
- Hinweise für die Ein- und Rückreise nach Schleswig-Holstein (Verkündet am 12. Februar 2021, in Kraft ab 15. Februar 2021)
- Risikogebiete mit Quarantäne-Verordnung (nach RKI)
- Test- und Meldpflicht (Bundesverordnung)
Quarantäne-Informationen
- Testpflicht vor Einreise (höchstens 48 Stunden vor Einreise oder unmittelbar nach Einreise). Es gibt Ausnahmen für Länder mit Virusmutationen und besonders hoher Inzidenz (über 200).
- Der Test ist kostenpflichtig. Ein negatives Ergebnis befreit nicht von einer häuslichen Quarantäne.
Nach der Einreise unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne. - Beim Gesundheitsamt über das o.a. Meldeformular die Einreise melden.
Während der Quarantäne keinen Besuch von Außerhalb empfangen. - Wichtige Arztbesuche sind nach vorheriger Termin-Absprache mit der Praxis möglich.
- Nach Ablauf von 5 Tagen kann die Quarantäne mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.
- Weitere Informationen über Ausnahmeregelungen und zu Möglichkeiten der Quarantäneverkürzung www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einreise vom 27.01.2021 (deutsch/ mehrsprachig).