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Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist gem. § 80 SGB VIII eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Zielsetzung ist der Erhalt und die Entwicklung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien.

Aktuell

22.11.2022
Die Jugendhilfeplanung ist ein Beteiligungs- und Planungsprozess unter dem Motto „Vom IST zum SOLL“.



Jugendhilfeplanung bedeutet, dass

  • der Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe festgestellt wird
  • Bedarfe an Angeboten der Jugendhilfe ermittelt werden
  • Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Kinder, Jugendlichen und Familien berücksichtigt werden
  • Notwendige Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant werden
  • sie ein Teil der kommunalen Gesamtstrategie ist.

Die Prinzipien der Jugendhilfeplanung

Folgende 4 Prinzipien sind Grundlage für die Ausrichtung der Jugendhilfeplanung im Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe

  1. Das Prinzip der Sozialraumorientierung
  2. Das Prinzip der Partizipation
  3. Das Prinzip der Datenbasierung
  4. Das Prinzip der Intervention

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